Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 2. Capitel. Die militär-geistliche Hierarchie
7. Der letzte Capellanus major castrensis. Dr. Ignaz Kampmüller S. J., der letzte Capellanus major castrensis, wurde in Wien am 21. Juli 1693 geboren. Er trat im Jahre 1709 in den Orden der Gesellschaft Jesu und war im Lehrfache und auch schriftstellerisch thätig. Im Jahre 1736 wurde er als Erzieher in die Hofburg- berufen und als Beichtvater der Kaiserin Maria Theresia, Nachfolger des P. Tönnemann im Amte eines Capellanus major castrensis. Kampmüller hatte ein unliebsames Erbe von seinem Vorgänger übernommen, nämlich die Regelung des Jurisdictions-Verhältnisses zwischen dem Militär- und Civil- Clerus. Es scheint gleich anfangs, als eine eigene Militär- Seelsorge angeordnet wurde, der Grundsatz aufgestellt worden zu sein, dass die ad Militiam vagam, d. i. die zu den wandelnden Kriegsoperationen bestimmten Militär- Personen der Militär-Geistlichkeit zugetheilt, hingegen die ad Militiam stabilem gehörenden, d. i. die Militär-Anstalten und die einen bleibenden Wohnsitz habenden Personen der Jurisdiction der Civil-Geistlichkeit untergeordnet werden sollten. In Eriedenszeiten und über die Armee in den Garnisonen und Winterquartieren vindicierten die meisten Diöcesan-Biscliöfe die geistliche Jurisdiction auch fortan für sich allein. Es entstanden aber Collisionen auch mit jenen, die den grundsätzlichen Unterschied in der Behandlung der Militia vaga und der Militia stabilis anerkannten; denn es war schwer die Grenze aufzustellen und zu bestimmen, welche Militär-Körper, Anstalten und Personen zur Militia vaga, und welche zur Militia stabilis gehörten. Insbesondere scheint der Fall einer zwischen einer Militär- und Civil3*