Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 2. Capitel. Die militär-geistliche Hierarchie

Manche Reibungen, welche zu dieser Zeit mit den Civil-Diöcesen entstanden, veranlassten den Kaiser Leopold um Erweiterung der geistlichen Jurisdiction seines Beicht­vaters beim Heiligen Stuhle in Rom anzusuchen. Infolge dieses Ansuchens verlieh der Papst im Jahre 1689 die bischöf­liche Jurisdiction über die kaiserliche Armee auch für den Friedensstand seinem jeweiligen Nuntius am kaiserlichen Hofe mit der Vollmacht, dass er dieselbe an den Beicht­vater des Kaisers mit dem Titel eines »Capellanus major castrensis« (Groß-Kapellans) übertragen könne1). Demgemäß der Societät Jesu Priester und den Major-Feld-Kapellan den wir noch benennen werden, vom 6. September 1659. Der gleichzeitige Beichtvater des Kaisers, P. Emerich Sinelli, Kapuziner und kaiserlicher geheimer Conferenzminister, hatte im Sinne des Breve von 1643 keinen Einfluss auf die Ausübung der militär - geistlichen Jurisdiction. P. Emerich, »mit welchem der Kaiser alles communicierte«, war aber in jeder anderen Hinsicht eine sehr einflussreiche Persönlichkeit. Um seinen Einfluss einigermaßen zu schildern, sei erwähnt, dass »als zu dieser Zeit einige neue Regimenter aufgestellt wurden, bloß der Pater Emerich, des Kaisers Beichtvater, und der vornehmste Staatssecretarius Abele die Macht hatten, die Officiere zu ernennen, und bei diesem Umstande auch manche nichts­würdigste Individuen zu Offleieren beförderten. Dieses verdross den General Montecuccoli derart, dass er sich hei dem Kaiser deswegen beschwerte, und ihm verstellte, dass mit solchen unerfahrenen und rüden Leuten nichts zu machen wäre, und wenn Hasen Löwen commandieren sollten, es gar schlecht aussehen würde. Der Kaiser ließ die Erinnerung eines so alten Generals gelten, und die von P. Emerich denominierten Officiere wurden meistentheils cassiert.« P. Emerich wurde im Jahre 1680 zum Bischof von Wien ernannt, starb im Jahre 1685 und vermachte zum Unterhalt der kaiserlichen Soldaten 45.000 fl. an barem Gelde und 80.000 fl. an Kleinodien. Vergl. Rinck,. Leopold des Großen röm. Kaisers Leben, Leipzig 1709 S. 552, 692, 772. *) Leonhard, Verfassung der Militär-Seelsorge, Wien 1842 S. 5. — 26 —

Next

/
Thumbnails
Contents