Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 1. Capitel. Gottesdienst und kirchliche Feierlichkeiten im Heere während des 17. und 18. Jahrhunderts

s» ERSTES CAPITEL. Gottesdienst und kirchliche Feierlich­keiten im Heere während des 17. und 18. Jahrhunderts. Im kaiserlichen Heere war die katholische Religion, welcher die Mehrzahl der Soldaten angehörten, die herr­schende, und es durfte daher nur der katholische Gottes­dienst ausgeübt werden; den Bekennem anderer Confessionen war es jedoch gestattet, ihren Religionsübungen außer dem Rahmen des Heeres nachzugehen. Wenn protestantische Hilfstruppen in das kaiserliche Heer übernommen wurden, so war denselben vertragsmäßig Religionsfreiheit zugesichert. Ihre Prediger durften sich beim Heere aufhalten; nur mussten sie der katholischen Kirche die vorgeschriebenen Ehrenbezeugungen leisten und durften ihren Gottesdienst nicht öffentlich abhalten. Das vorgeschriebene tägliche Gebet, die Morgen-, Mittags- und Abend-Betstunde mussten alle Soldaten ver­richten. Zu diesem öffentlichen Gebet, welches eine Stunde nach Sonnenauf- und -Untergang gehalten wurde, hatten sich die Soldaten in den Compagnie-Gassen im Kamisol mit umgenommenem Seitengewehr zu versammeln und wurden durch den Fähndrich zu der Fahnenwache geführt, woselbst der Regiments-Kaplan das Gebet (abends auch

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