Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge

144 § 3. Das Feld-Alumnat. Durch ein Handschreiben vom 30. October 1781 an die Staatskanzlei verfügte der Kaiser Joseph II die Auf­hebung aller Orden, welche ein »bloJ3 beschauliches Leben führten«. Ein beträchtlicher Theil der Klöster, im ganzen an 700, wurden infolge dieser Allerh. Verfügung in kurzer Zeit nacheinander aufgehoben. Nur Rücksichten auf das Volk, das von den meisten Klöstern Wohlthaten genoss, hinderten eine totale Auflösung derselben. Dafür suchte man dem Klösterwesen eine solche Organisation zu geben, dass és sich von selbst auflösen musste. Der Personalstand der noch bestehenden Klöster schrumpfte sehr zusammen, und es wurde die Aufnahme von Novizen für die nächsten 12 Jahre ohne specielle Genehmigung der Regierung, die höchst selten ertheilt wurde, verboten. Unter solchen Umständen war es nicht möglich, Klostergeistliche zu den erledigten Feldkaplansposten zu gewinnen. Andererseits war auch ein großer Mangel an Weltgeistlichen, denn in diesen neuerungssüchtigen und dem katholischen Clerus ungünstigen Zeiten wählte man lieber jeden anderen als den geistlichen Beruf. Um eine Abhilfe zu schaffen, wurde ein sogenanntes Feld-Alumnat gestiftet. Mit Allerhöchster Entschließung vom 4. April 1789 wurde angeordnet, dass Ordensgeistliche nicht mehr zu Feldkaplänen ernannt, sondern jedes Jahr vier deutsche und vier ungarische Zöglinge für den Seelsorgedienst der Armee gewählt, und zur Erlernung der theologischen Wissen­schaften in das General-Seminarium, und nach dem daselbst zurückgelegten vierjährigen Studienlaufe in das Priester­haus des Apostolischen Feld-Vicars in St. Pölten übersetzt

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