Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 2. Capitel. Das Feld-Consistorium und die Feld-Superiorate
136 Nach, dem Gebüren-Reglement von 1863 wurde ihr Gehalt auf 1260 fl. erhöht. In Kriegszeiten bestand der Gehalt eines Feld-Superiors laut hofkriegsräthlicher Verordnung vom 23. Februar 1809 in 1800 fl. nebst dem Bezüge von täglich acht Brot- und acht Pferdeportionen, und nach dem Gebüren-Reglement von 1863 nebst seiner jährlichen Gage von 1260 fl. in einer monatlichen Bereitschaftszulage von 30 fl. und einer Feldzulage von 80 fl. Nach dem Militär-Pensions-System vom Jahre 1771 wurde für einen Feld-Superior, ohne Rücksicht auf seine Dienstjahre, die Pension jährlicher 300 fl. bestimmt. Zur Ersparung dieses Jubilations- (Pensions-) Gehaltes wurde mit demHofdecret vom 4. April 1789 angeordnet, dass bei den in Erledigung kommenden Canonicaten von Kathedral-Kirchen auf die verdienten und ausgezeichneten Feld-Superiore vorzugsweise Bedacht genommen werde. Es wurde aber diese Anordnung nur selten berücksichtigt, und der im Dienste untauglich gewordene Feld-Superior war auf die Pension von 300 fl. angewiesen. Wohl wurden den Feld-Superioren Wilhelm Hartmann, Grafen von Klarstem in Mähren 1784, Johann Mudrak in Siebenbürgen 1791, Michael Krammer in Böhmen 1804, Emerich Tomeczi in Galizien 1810, Felician Kussbau in Mähren 1826 und VictorinVarju in Ungarn 1830 aus besonderer Gnade der ganze Feld-Superiors-Gehalt als Pension bewilligt, aber die normalmäßige Pension bestand nur aus 300 fl. Nachdem dieses Pensions-Ausmaß den Zeitverhältnissen nicht mehr entsprach, hat der Hofkriegsrath in einem aller- unterthänigsten Vortrage am 10. December 1834 beantragt, dass für die Feld-Superiore ein Pensions-Ausmaß von 600 fl. in der Art bewilligt werde, dass davon 300 fl. das