Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 2. Capitel. Das Feld-Consistorium und die Feld-Superiorate

137 Militär-Ärar zu erfolgen hätte, die übrigen 300 fl. aber von dem betreffenden Religionsfonds zu tragen wären. Es blieb aber bei der alten Norm; nur war der. Hof­kriegsrath beauftragt, in jedem besonderen Falle und mit Rücksicht auf außerordentliche Verdienste und Umstände, mit der betreffenden Landesstelle wegen Flüssigmachung des Tischtitels beziehungsweise Deficienten-Gehaltes das Einvernehmen zu pflegen, oder auf Überweisung des ganzen Gehaltes aus dem Militär-Ärar bei Seiner Majestät anzutragen. Erst mit Allerh. Entschließung vom 9. August 1855 wurde das neue Pensions-Normale auch auf die Feld- Superiore angewendet, und ihnen die Pension — wie den Officieren der gleichen Diäten-Classe — bewilligt. Anlässlich der Reorganisation der höheren Militär- Behörden im Jahre 1869 wurden die Feld-Superiorate auf­gelassen.

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