Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 2. Capitel. Das Feld-Consistorium und die Feld-Superiorate

133 tation dem Apostolischen Feld-Vicariate die Anzeige zu machen und unter Vorlegung der Präsentations-Urkunde sowie einer National-Tabelle über den präsentierten Feld­kaplan um die Erfolglassung des Jurisdictions-Patentes anzusuchen. Die Feld-Superiore hatten den neu eintretenden Feld- kaplänen die ihnen zukommenden Pflichten und Obliegen­heiten bekanntzugeben, sie auf ihre neuen Amtsverhältnisse und auf ihr dabei zu beobachtendes Benehmen aufmerksam zu machen, sie über den Umfang und die Grenzen ihrer Jurisdiction zu belehren und auf die von Zeit zu Zeit erflossenenVerordnungen, wovon eine vollständige Sammlung oder ein genaues Protokoll bei jeder. Regiments-Kapelle vorhanden sein und genau geführt werden musste, hinzu­weisen, sowie ihnen in schwierigen oder zweifelhaften Fällen mit aller Liebe und Bereitwilligkeit die erforderlichen Belehrungen und Weisungen zu ertheilen. Die Feld-Superiore waren aber nicht bloß die Stell­vertreter des Apostolischen Feld-Vicars in den ihnen zu­gewiesenen Provinzen, sondern auch zugleich die eigenen Seelsorger jener Militärkörper, Anstalten und Personen, welche keinen eigentlichen Feldgeistlichen hatten. Die Feld-Superiore wurden von Seiner Majestät dem Kaiser ernannt. Wenn eine Feld-Superioratsstelle erledigt wurde, so erstattete das Apostolische Feld-Vicariat einen Besetzungsvorschlag an den Hofkriegsrath, welcher Seiner Majestät einen allerunterthänigsten Vortrag zu unterbreiten hatte. Der Vorschlag zu einer Feld-Superioratsstelle erforderte eine besondere Umsicht in der Auswahl der hiezu geeigneten Personen; denn der häufige ämtliche Verkehr des Feld- Superiors mit dem General-Commando und mit den ver-

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