Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 2. Capitel. Das Feld-Consistorium und die Feld-Superiorate

124 Auf Grund des Josephiniscken Ehepatentes wurde im Jahre 1785 das Ehegericht beim Apostolischen Feld- Yicariate aufgelöst und die Entscheidungen in den Ehe­sachen den Landes-Militärgerichten (Judiciis delegatis mixtis vel militaribus) zugewiesen. Der Auditor causarum, von nun an Feld-Consistorial- Director, wurde mit der Führung der Kanzlei betraut, und der Actuar zur Besorgung der Schreibgeschäfte beibehalten. Die zwei beisitzenden Advocaten wurden ihres Amtes enthoben, und der Consistorialrath Leopold Hüttner, welcher bereits im Jahre 1775 zum innerösterreichischen Feld- Superior ernannt wurde, konnte sich allein diesem Amte widmen. Fach der hiedurch bedingten Reorganisierung des Feld-Consistoriums bestand dasselbe aus dem Feld-Con- sistorial-Director und einem Actuar, für welchen allmählich der Titel Feld-Consistorial-Secretär angenommen wurde. In Ausführung des Artikels X des Concordates über die Eheangelegenheit der Katholiken im Kaiserthume Österreich wurde nach dem kaiserlichen Patente vom 8. October 1856 auch beim Apostolischen Feld-Yicariate das geistliche Militär-Ehegericht wieder errichtet, welches mit dem 1. Jänner 1857 seine Thätigkeit begann. Das Präsidium dieses Militär-Ehegerichtes, als der ersten Instanz, führte der jeweilige Feld-Consistorial-Director. Als Räthe fungierten ein Oberstlieutenant-Auditor, ein Feld-Superior (zugleich Referent des Ehegerichtes) und ein Militär-Kaplan der Wiener Garnison, nach der im Jahre 1869 durchgeführten Reorganisierung der Militär-Seelsorge aber außer den zwei Erstgenannten auch der erste Feld- Consistorial-Secretär und die Militär-Curaten des Invaliden­hauses in Wien und des Garnisons-Spitales Nr. 1 in Wien.

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