Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 1. Capitel. Das Apostolische Feld-Vicariat
116 Die Presse wurde freigegeben, und das Resultat dieser Maßregel war, dass eine wahre Flut von Broschüren des trivialsten und frivolsten Inhaltes zutage gefördert wurde,, in denen selbst das Heiligste in den Koth gezogen ward. Eine Reihe kirchenfeindlicher Anordnungen sollte das bisher bloß in Compendien Enthaltene und auf Lehrstühlen Vorgetragene praktisch verwerten. Der erste Schritt war eine Kriegserklärung gegen Rom. Durch eine Verordnung vom 26. März 1781 wurde nämlich den Bischöfen strengstens befohlen, alle päpstlichen Bullen, Breven und sonstigen Erlässe vor ihrer Bekanntmachung den weltlichen Behörden zur Genehmigung vorzulegen. Eine andere Verordnung vom 2. April 1781 verbot den Bischöfen, gedruckte oder geschriebene Belehrungen oder Hirtenbriefe ohne vorher eingeholte Erlaubnis zu erlassen. Eine weitere Verordnung vom 14. April hob die den Bischöfen vom päpstlichen Stuhle ertheilten Dispensationsrechte auf; und unterm 4. September wurde den Bischöfen befohlen, von cano- nischen Ehehindernissen aus eigenem Rechte zu dispensieren. Am 30. October 1781 wurde die Aufhebung aller Orden, welche »ein bloß beschauliches Leben führten«, verfügt und demgemäß circa 700 Klöster in kurzer Zeit nacheinander aufgehoben. Um einen den herrschenden Ansichten dienstbaren Clerus heranzubilden, mussten die theologischen Lehranstalten gänzlich der bischöflichen Aufsicht entzogen werden, weshalb sogenannte »Generalseminarien« gegründet wurden, aus deren Lehrplan deutlich hervorgieng, dass dieselben des katholischen Charakters vollständig entkleidet werden und nichts anderes sein sollten als Abrichtungsanstalten für Zwecke des Staates.