Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 1. Capitel. Das Apostolische Feld-Vicariat

96 k. u. k. Apostolischen Majestät das Recht der Bestimmung zu, welche Truppenkörper, Anstalten und Personen zur Militia vaga und damit zur militär-geistlichen Jurisdiction gehören. In diesem Sinne wurden auch die Officierstöchter- Erziehungs-Institute zu Hernals und Odenburg mit Allerh. Entschließung vom 22. December 1896, beziehungsweise vom 13. Jänner 1897 der Militia vaga zugewiesen, somit auch der geistlichen Jurisdiction des Apostolischen Feld- Vicars unterstellt. S :i. Der Wirkungskreis des Apostolischen Feld-Vicariates. Der ursprüngliche Wirkungskreis des Apostolischen Feld-Vicariates war von dem gegenwärtigen nicht wesentlich verschieden und umfasste damals, wie auch gegenwärtig folgende Functionen: 1. Die Jurisdictionierung der katholischen Militär- Seelsorger. 2. Die Oberaufsicht und Leitung der Militär-Seelsorge und der zuständigen Militär-Kirchenangelegenheiten. 3. Die Ertheilung der nothwendigen Dispensen hin­sichtlich der gebotenen Fasttage und der canonischen Ehe­hindernisse nach Maßgabe der empfangenen päpstlichen Facultäten, beziehungsweise Erwirkung der erforderlichen Dispensen bei dem päpstlichen Stuhle. 4. Die gutächtliche Antragstellung auf Ernennung, Beförderung, Auszeichnung, Pensionierung, Entlassung, sowie überhaupt in allen anderen Personal-Angelegenheiten der katholischen Militär-Geistlichkeit und auf Remim erierung der subsidiarischen Militär-Seelsorger. 5. Die Einflussnahme auf die Errichtung von frommen Stiftungen und die widmungsgemäße Verwendung des Feldmissi ons-Fonds.

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