Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 1. Capitel. Das Apostolische Feld-Vicariat
92 Die ungarische Kr on wache. Die Polizeiwache. Die Josefinisch-medicinisch-chirurgische Akademie. Das Thierarznei-Institutspersonale. Die zur Militär-Medicamentenregie und ihren Depots in den Ländern gehörigen Personen. Das Hernalser Officierstöchter-Institut. Das Gewehrfabriken-, Gusswerk- und Stückbohrer- Personale. Die Patental-Invaliden. Die Hausverwalter, Hausmeister, Traiteurs in Kasernen und sonstigen Militär-Gebäuden. Die Witwen und Waisen aller Militär-Personen. Die Frauen, Kinder und Dienstboten der vorgenannten ad Militiam stabilem gerechneten Individuen. Die Grenzregimenter standen zur Friedenszeit unter der Jurisdiction ihrer Diöcesanbischöfe und Ortspfarrer und nahmen nur im Kriegsfälle einen Ordensgeistlichen oder Pfarrkaplan mit sich ins Feld, der gleich den Grenzregimentern im Mobilitätsverhältnisse dem Apostolischen Feld-Vicar untergeordnet war. Da sich aber die Fälle ereignen konnten, dass bei Personen, welche zur Militia vaga gehörten, geistliche Functionen vorzunehmen waren, der Feld-Superior oder der Feldkaplan aber, dessen geistlicher Jurisdiction sie unterstanden, abwesend war, so musste die Civil-Geistlichkeit diese Functionen in subsidium der Militär-Geistlichkeit verrichten, und war schon nach der Hofverordnung vom 30. August 1784 verpflichtet, mit Ende jeden Militärjahres durch die Dechante das Verzeichnis aller mit Militär- Personen vorgenommenen Tauf-, Trau- und Begräbnisacte an das eigene Consistorium einzusenden, welches dann