Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 1. Capitel. Das Apostolische Feld-Vicariat

93 diese Extracte dem betreffenden Feld-Superiorate zusenden musste. Das Verzeichnis der Militia vaga und der Militia stabilis erlitt im Laufe der Jahre manche Änderungen; der Juris- dictionsconflict zieht sich leider wie ein rother Faden durch die ganze Geschichte der Militär-Seelsorge. Nach der jetzigen Organisation der Militär-Seelsorge gehören zur militär-geistlichen Jurisdiction: 1. Alle zum Activstande des Heeres und der k. und k. Kriegsmarine zählenden Personen. 2. Die Personen der k. und k. Leibgarden, der k. k. Gendarmerie, der Militär-Polizeiwachcorps-Abtheilungen, des Militärwachcorps für die k. k. Civilgerichte in Wien, der Militär-Abtheilungen der Gestütsbranche in den k. k. und den kön. ung. Pferdezuchtanstalten, dann im kön. croatisch-slavonischen Hengstendepöt und die Personen des Loco-Versorgungsstandes der Militär-Invalidenhäuser. 3. Die Gattinnen der activ dienenden Generäle, Stabs­und Oberofficiere, Auditore, Militär-Ärzte, Truppen-Rech- nungs führer und Militär-Beamten; die Gattinnen der sonstigen im Gagebezuge stehenden Militär-Personen, ferner die Gattinnen der nach erster Classe verheirateten activ dienenden Personen des Mannschaftsstandes. 4. Die minderjährigen ehelichen, adoptierten oder legi­timierten Kinder der angeführten Militär-Personen, wenn sie unter väterlicher Obsorge stehen. 5. Die Zöglinge der Militär-Erziehungs- und Bildungs- anstalten und die Truppen- und Musikeleven; ferner die Zöglinge der Officiers- und Mannschafts-Töchter-Erziehungs- Insti tuten. 6. Die Sträflinge in den Militär-Strafanstalten. Im Kriege oder im Mobilitätsverhältnisse:

Next

/
Thumbnails
Contents