Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 1. Capitel. Das Apostolische Feld-Vicariat

öl Die Fortifications-Districts-Directionen. Die Feld-Kriegskanzleien bei den General- und Militär- Commanden. Die Conscriptions-Directoren. Das Stabs-Auditoriat mit den Gerichts-Actuarien und Stabs-Profoßen. Das Feld-Kriegscommissariat. Das Verpflegsamt und das Militär-Bäckerpersonale. Die Kriegscasse - Beamten, wo eigene Kriegscassen bestehen, und nicht mit dem Kammer - Zahlamte ver­einigt sind. Die galizischen "Werbbezirke. Die Cordons-Abtheilungen. Die Transports- und Sammelhaus-Commanden. Alle Frauen, Kinder und Dienstboten der Vorgenannten. Endlich haben alle bei einem ausbrechenden Kriege zu Feldkriegsdiensten anzustellenden stabilen Militär- Individuen, sowie auch diejenigen Personen vom Civilstande, die bei der Armee sich aufhalten, durch die Zeit des Krieges die geistliche Jurisdiction der Militär-Geistlichkeit anzuerkennen. B. Ad Militiam stabilem gehören: Die pensionierten und nicht angestellten Herren Generäle, wenn sie auch Regiments-Inhaber sind. Alle pensionierten, quiescierenden, oder mit Beibe­haltung des Officiers-Charakters quittierten Stabs- und Ober- Officiere, Militär-Beamten und Stabs-Parteien. Die bei den Militär-Appellationsgerichten, dann bei den Judiciis delegatis militaribus vel mixtis angestellten, zum Stande derselben gehörigen Beamten, insofern sie nicht nach ihrer andern persönlichen Eigenschaft ad Militiam vagam gehören.

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