Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge

bei ihrer Entlassung aus der Militär-Seelsorge eine drei­monatliche Gage als Abfertigung. Jeder auf eine höhere Gehaltsstufe beförderte oder übersetzte ebenso der neu ernannte oder wieder angestellte Feldkaplan musste die Reise an den Ort seiner Bestimmung aus Eigenem bestreiten. Nach der Gage-Regulierimg vom Jahre 1851 erhielten alle Regiments-Kapläne und auch die mit 400 fl. besoldeten Garnisons- und Spitals-Kapläne an Gage jährlich 500 fl. Die Bereitschaft-Zulage wurde mit monatlichen 20 fl. und die Kriegs-Zulage mit monatlichen 30 fl. bemessen1). Laut Circular-Verorduung des Armee-Ober-Commandos vom 27. August 1855 Präs.-Nr. 1562 und 1598 wurde die Feldgeistlichkeit in Diäten-Classen eingetheilt und für die­selbe neue Eriedensgebühren systemisiert, in deren Genuss sie mit 1. September 1855 trat. Nach dieser Bestimmung wurden die Feldkapläne in drei Classen eingetheilt, und zwar 5 Feldkapläne in die 1. (IX Diäten-) Classe mit 900 fl., 46 Feldkapläne in die 2. (IX Diäten-) Classe mit 700 fl. und die übrigen in die 3. (X Diäten-) Classe mit 500 fl. jährlicher Gage. Im Winter hatten die letzteren den Anspruch auf 3A Klafter Brennholz für jeden Monat* 2). Weiters gebührte ihnen das Quartier, beziehungsweise das Äquivalent hiefür nach der für die Officiere der gleichen Diäten-Olasse festgesetzten Competenz und unter den gleichen Modalitäten, sodann ein ärarischer Diener, gegen Auflassung des Kapellendieners. Alle sonstigen Zulagen wurden ein­gestellt. Nach dem Gebüren-Reglement vom Jahre 1864 wurden 20 Feldkapläne in die 1. Classe mit 948 fl., 80 Feldkapläne *) Allerb. Befeklschreiben vom 9. August 1851. 2) Allerh. Entschließung vom 9. Juli 1855. Bielik, Geschickte der k. u. k. Militär-Seelsorge. 12

Next

/
Thumbnails
Contents