Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 10: Verkehr (Maria Winkelbauer) - Bundesbahndirektion

Bestandsgruppe 10 Archiv der Repubuk 10R305/1 Bundesbahndirektion Wien 1932- 1945 581 Kartons, 8 lfm Bücher Provenienz(en): Bundesbahndirektion Wien 1932 - 1938 Reichsverkehrsministerium, Abwicklungsstelle Österreich 1938 - 1939 Deutsche Reichsbahn, Reichsbahndirektion Wien 1938 - 1945 Bestandsschwerpunkt(e): DerBundesbahndirektion obliegt in unmittelbarer Unterordnung unter die Generaldirek­tion die örtliche Verwaltung der zu ihrem Bezirk gehörigen Bahnstrecken sowie die Leitung des örtlichen Betriebsdienstes. Administratives - Bahnaufsicht - Bahnerhaltung - Bahnhofsangelegenheiten - Bau­dienst - Beschaffungsdienst - Betriebsabwicklung - Brückenbau - Dienstrechtsangele­genheiten - Fahrdienstangelegenheiten - Fahrplanüberwachung - Finanzielles - Grund­einlösungen - Hochbau - Kommerzielles - Lokomotiven - maschinelle Einrichtungen- Materialbeschaffung - Oberbau - Personalangelegenheiten - Privatbahnangelegenhei­ten - Rechnungswesen - Rechtsdienst - Schleppbahnangelegenheiten - Sicherungs­anlagen - Signalanlagen - Stationsdienst - Starkstromdienst - Statistik - Tariferstellung- Transportdienst - Unterbau - Verkehrsabwicklung - Verkehrseinnahmendienst - Verkehrsleitung - Verkehrsüberwachung - Vermessungswesen - Wagenaufsicht - Wa­genleitung - Wagenmietabrechnung - Wagenverwaltung - Werkstättendienst - Wohl­fahrtsangelegenheiten - Wohnungsfürsorge - Zugförderungsdienst Rechtsgrundlagen: Der Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen beschloß in seiner Sitzung vom 10. März 1932 die beiden Bundesbahndirektionen Wien-Nordost und Wien-Südwest auf­zulösen und eine Bundesbahndirektion Wien neu zu errichten. Dieser Beschluß wurde in der Ministerratssitzung vom 4. Mai 1932 genehmigt (AdR, BMfHuV/VS, ZI. 34.937/1932; AdR, BMfHuV/VS, ZI. 38.830/1932). Die Direktion nahm mit Wirk­samkeit vom 1. Juli 1932 ihreTätigkeitauf (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 120/1932). Im Zuge der vom Vorstand der Österreichischen B undesbahnen beschlossenen Verwal­tungsreform, die eine Vereinfachung der Organisation und des Geschäftsganges zum Ziel hatte, wurde die Dienstführung, Gliederung und Zuständigkeit der Generaldirektion und der Bundesbahndirektionen neu geregelt (AdR, ÖBB-GD, ZI. Org 11/1932; Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 121/1932). Nach der neuen Geschäftsordnung wurden die Bundesbahndirektionen in vier Abtei­lungen gegliedert. Mit Inkrafttreten der neuen Geschäftseinteilung am 1. Mai 1934 wurden von der Generaldirektion und den zentralen Verwaltungsstellen alle jene nicht ortsverbunde­nen Geschäfte zur unmittelbaren Besorgung übernommen, die von den Bundesbahn­en

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