Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 10: Verkehr (Maria Winkelbauer) - Bundesbahndirektion
Bestandsgruppe 10 Archiv der Repubuk 10R305/1 Bundesbahndirektion Wien 1932- 1945 581 Kartons, 8 lfm Bücher Provenienz(en): Bundesbahndirektion Wien 1932 - 1938 Reichsverkehrsministerium, Abwicklungsstelle Österreich 1938 - 1939 Deutsche Reichsbahn, Reichsbahndirektion Wien 1938 - 1945 Bestandsschwerpunkt(e): DerBundesbahndirektion obliegt in unmittelbarer Unterordnung unter die Generaldirektion die örtliche Verwaltung der zu ihrem Bezirk gehörigen Bahnstrecken sowie die Leitung des örtlichen Betriebsdienstes. Administratives - Bahnaufsicht - Bahnerhaltung - Bahnhofsangelegenheiten - Baudienst - Beschaffungsdienst - Betriebsabwicklung - Brückenbau - Dienstrechtsangelegenheiten - Fahrdienstangelegenheiten - Fahrplanüberwachung - Finanzielles - Grundeinlösungen - Hochbau - Kommerzielles - Lokomotiven - maschinelle Einrichtungen- Materialbeschaffung - Oberbau - Personalangelegenheiten - Privatbahnangelegenheiten - Rechnungswesen - Rechtsdienst - Schleppbahnangelegenheiten - Sicherungsanlagen - Signalanlagen - Stationsdienst - Starkstromdienst - Statistik - Tariferstellung- Transportdienst - Unterbau - Verkehrsabwicklung - Verkehrseinnahmendienst - Verkehrsleitung - Verkehrsüberwachung - Vermessungswesen - Wagenaufsicht - Wagenleitung - Wagenmietabrechnung - Wagenverwaltung - Werkstättendienst - Wohlfahrtsangelegenheiten - Wohnungsfürsorge - Zugförderungsdienst Rechtsgrundlagen: Der Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen beschloß in seiner Sitzung vom 10. März 1932 die beiden Bundesbahndirektionen Wien-Nordost und Wien-Südwest aufzulösen und eine Bundesbahndirektion Wien neu zu errichten. Dieser Beschluß wurde in der Ministerratssitzung vom 4. Mai 1932 genehmigt (AdR, BMfHuV/VS, ZI. 34.937/1932; AdR, BMfHuV/VS, ZI. 38.830/1932). Die Direktion nahm mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1932 ihreTätigkeitauf (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 120/1932). Im Zuge der vom Vorstand der Österreichischen B undesbahnen beschlossenen Verwaltungsreform, die eine Vereinfachung der Organisation und des Geschäftsganges zum Ziel hatte, wurde die Dienstführung, Gliederung und Zuständigkeit der Generaldirektion und der Bundesbahndirektionen neu geregelt (AdR, ÖBB-GD, ZI. Org 11/1932; Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 121/1932). Nach der neuen Geschäftsordnung wurden die Bundesbahndirektionen in vier Abteilungen gegliedert. Mit Inkrafttreten der neuen Geschäftseinteilung am 1. Mai 1934 wurden von der Generaldirektion und den zentralen Verwaltungsstellen alle jene nicht ortsverbundenen Geschäfte zur unmittelbaren Besorgung übernommen, die von den Bundesbahnen