Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 10: Verkehr (Maria Winkelbauer) - Österreichische Bundesbahnen
Bestandsgruppe 10 Archiv der Republik bahnlinien,diedas Gebiet der Republik Österreich durchziehen und trat in die von der ehemaligen Südbahngesellschaft abgeschlossenen Verträge ein. Die Betriebsführung der Hauptlinie Wien-Spielfeld/Straß besorgte die Betriebsdirektion der Donau-Save- Adria-Eisenbahngesellschaft (DOSAG), die unter der neuen Bezeichnung "Betriebsdirektion Wien der Südbahn in Liquidation" ab 1. Jänner 1924 die Geschäfte im Rahmen des einer Bundesbahndirektion zustehenden Wirkungskreises zu führen hatte (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 18/1923). Aufgrund des Art. III des Gesetzes über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 (RGBl. I, S. 237/1938; GBl. für Österreich Nr. 27/1938) wurde im § 1 der ersten Durchführungsverordnung über den Übergang der Österreichischen Bundesbahnen auf das Reich vom 17. März 1938 verordnet, daß das bisher von den Österreichischen B undesbahnen treuhänderisch verwaltete österreichische Bundesvermögen und das Vermögen des Wirtschaftskörpers "Österreichische Bundesbahnen" von der Deutschen Reichsbahn als Sondervermögen des Reichs verwaltet werden wird (GBl. für Österreich Nr. 79/1938; RGBl. I, S. 252/1938). Gleichzeitig wurde der Wirtschaftskörper "Österreichische Bundesbahnen" aufgelöst. Die Führung des Betriebes der bisher von diesem Wirtschaftskörper betriebenen Eisenbahnen und sämtlicher Nebenbetriebe ging auf die Deutsche Reichsbahn über. Diese trat in alle Rechtsverhältnisse ein, die aus dem Bestand oder aus der Betriebsführung des Wirtschaftskörpers stammen. Diese Verordnung trat mit Wirkung vom 18. März 1938 in Kraft. Die Durchführungsverordnung vom 18. März 1938 legte fest, daß der Reichsverkehrsministeroberster Leiter und Vorgesetzter des gesamten Personalsder bisherigen Österreichischen Bundesbahnen sei (GBl. für Österreich Nr. 35/1938; RGBl. I,S. 259/1938, § 1). Die Zuständigkeiten der bisherigen Verwaltungskommission (Überwachungsorgan des Wirtschaftskörpers "Österreichische Bundesbahnen") gingen ebenfalls auf den Reichsverkehrsminister über. Die Dienststellen und Bediensteten der bisherigen Österreichischen Bundesbahnen hatten ihre Geschäfte vorläufig bis zur weiteren Anordnung in der bisherigen Weise und mit den bisherigen Zuständigkeiten weiter zu führen (GBl. für Österreich Nr. 35/ 1938, § 2). Der § 3 dieser Verordnung bestimmte, daß die Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen die Bezeichnung "Reichsverkehrsministerium, Abwicklungsstelle Österreich" zu führen hatte. Aufgrund der Verordnungen vom 30. Mai 1938 (GBl. für Österreich Nr. 163/1938), die am 1. Juni 1938 in Kraft trat und vom 9. Februar 1939 (GBl. für Österreich Nr. 204/ 1939), die am 11. Februar 1939 in Kraft trat, wurden die staatlichen Hoheits- und Aufsichtsbefugnisse gegenüber der Deutschen Reichsbahn in Österreich ab 1. Juni 1938 bzw. 15. Februar 1939 unmittelbar vom Reichsverkehrsminister wahrgenommen. Dieser konnte die Ausübung der Hoheits- und Aufsichtsbefugnisse gegenüber den Eisenbahnen in Österreich an nachgeordnete Behörden übertragen. Im Zeitraum vom 12. September 1938 bis 31. Jänner 1939 wurden die einzelnen Direktionen, Dezernate und zentralen Verwaltungsstellen aufgelöst und durch entsprechende Abteilungen bei der Reichsbahndirektion Wien ersetzt (Nachrichtenblatt. Reichsverkehrsministerium, Abwicklungsstelle Österreich, Nr. 175,219,221,317,406,412, 422,427, 428, 434,435/1938 und Nr. 30, 32 und 33/1939). 598