Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 10: Verkehr (Maria Winkelbauer) - Österreichische Bundesbahnen
Archiv der Republik Bestandsgruppe 10 Der Reichsverkehrsminister und Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn verfügte mit Erlaß vom 24. März 1939 die Auflösung der Abwicklungsstelle Österreich in Wien mit 31. März 1939. Die bis dahin von dieser wahrgenommenen Verwaltungsgeschäfte der ehemaligen Österreichischen Bundesbahnen und der Eisenbahnlinien im sudetendeutschen Gebiet gingen auf die örtlichen Reichsbahndirektionen Wien, Linz, Villach, München und Augsburg über (AdR, BMfHuV/Präs, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, ZI. 12.602/1939; Nachrichtenblatt. Reichsverkehrsministerium, Abwicklungsstelle Österreich, Nr. 85/1939). Der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich verlautbarte mit Kundmachung vom 4. Juli 1939 das von der Reichsregierung beschlossene Gesetz über die Deutsche Reichsbahn (GBl. für Österreich Nr. 823/ 1939). Demnach verwaltete das Reich unter dem Namen Deutsche Reichsbahn das Reichseisenbahnvermögen als ein Sondervermögen des Reichs mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung. Zu diesem Vermögen gehörte auch das bis 17. März 1938 von den Österreichischen Bundesbahnen treuhänderisch verwaltete österreichische Bundes vermögen und das Vermögen des Wirtschaftskörpers "Österreichische Bundesbahnen", einschließlich aller öffentlichen und privaten Rechte und Verbindlichkeiten dieser beiden Vermögen. Bestandsbeschreibung: Die Akten bieten einen guten Überblick über die Entwicklung und die Probleme dieses Wirtschaftskörpers, vor allem auch im Zusammenhang mit der politischen und wirtschaftlichen Situation dieser Epoche. Teilweise beinhalten die Akten natürlich Angelegenheiten, die auch vom Bundesministerium für Handel und Verkehr/Verkehrssektion behandelt wurden (vgl. Bestandsbeschreibung 10R103/l)undesläßt sich so die Erledigung bestimmter Geschäftsfälle aus der Sicht beider Dienststellen verfolgen. Daim Verlauf der Jahre die Bezeichnungen der Abteilungen und deren Aufgabengebiete oftmals gewechselt wurden, werden die wichtigsten Änderungen der Geschäftseinteilung dargestellt, um einen besseren Überblick über die Tätigkeiten der einzelnen Abteilungen zu bekommen. Die Generaldirektion gliederte sich zunächst neben dem Generalsekretariat in acht Direktionen: Generalsekretariat I Betriebsdirektion V Administrative Direktion II Beschaffungsdirektion VI Baudirektion III Finanzielle Direktion VII Elektrisierungsdirektion IV Kommerzielle Direktion VIII Werkstättendirektion Mit 1. Juli 1925 wurde die Administrative Direktion aufgelöst (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 175/1925) und ihr Aufgabenkreis von vier dem Generaldirektor unterstellten Abteilungen (P/l Allgemeine Personalangelegenheiten, P/2Besondere Personalangelegenheiten,P/3 Wohlfahrtsangelegenheiten, Rechtsbüro) sowie vom Sanitätschef übernommen. Für diese Abteilungen wurde je eine Sonderkanzlei eingerichtet. 599