Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 10: Verkehr (Maria Winkelbauer) - Bundesministerium für Verkehrswesen

Archiv der Republik Bestandsgruppe 10 10R101/1 Bundesministerium für Verkehrswesen Präsidium 1918 - 1923 84 Kartons, 1,5 lfm Bücher Provenienz(en): Staatsamt für Verkehrswesen 1918 - 1920 Bundesministerium für Verkehrswesen 1920 - 1923 Bestandsschwerpunkt(e): Das Staatsamt für Verkehrswesen übernahm im Jahr 1918 vom aufgelösten Eisenbahn­ministerium dessen Wirkungsbereich, der die oberste staatliche Leitung und Beauf­sichtigung des gesamten Eisenbahnwesens, die oberste einheitliche Verwaltung der vom Staat selbst auf eigene oder fremde Rechnung betriebenen Eisenbahnen und die oberste Leitung des Staatseisenbahnbaues umfaßte. Im Jahr 1919 wurde er um die Staatshoheits- und Staatsaufsichtsrechte in Angelegenheiten des Luftfahrtwesens, des Fremdenverkehrs, der Generaldirektion für Post-, Telegraphen- und Femsprechwe- sen, der Binnenschiffahrt und des Kraftfahrwesens erweitert. Bauangelegenheiten - Betriebsangelegenheiten - dienstrechtliche Angelegenheiten - Eisenbahnbau - Eisenbahnwesen - Fahrbetriebsmittel - Finanzielles - Fremdenverkehr- Gesetze - Handelsübereinkommen - Konferenzen, internationale - Konzessionierung- Kraftfahrwesen - Lieferungsverträge - Luftschiffahrt - Organisation - Personalange­legenheiten - Rechnungswesen - Schiffahrtsangelegenheiten - staatsrechtliche Ange­legenheiten - Statistik - Tarifwesen - Transportwesen - Verwaltungsaufsicht - Wohl­fahrtswesen - Zollbündnisse Rechtsgrundlagen: Aufgrund des Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung für Deutsch­österreich vom 30. Oktober 1918 über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsge­walt (StGBl. Nr. 1/1918) sollten laut § 13 verschiedene Staatsämter, darunter auch ein eigenes für das Verkehrswesen, entsprechend dem k.k. Eisenbahnministerium, errichtet werden. Die konstituierende Nationalversammlung hatte in ihrer Sitzung vom 14. März 1918 im § 10 des Gesetzes über die Staatsregierung (StGBl. Nr. 180/ 1919) beschlossen, daß das Staatsamt für Verkehrswesen mit der Zuständigkeit des bisherigen gleichnamigen Staatsamtes unter Einbeziehung der Schiffahrtsange­legenheiten sowie der Post-,Telegraphen- und Telephonangelegenheiten fortzubestehen hat. Durch die Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 15. April 1919 (StGBl.Nr. 239/1919, § 1) wurde festgelegt, daß ab 1. Mai 1919 dem Staatsamt die führende Behandlung aller aus dem Staatshoheits- und Staatsaufsichtsrecht entspringenden Angelegenheiten des Luftfahrtwesens, insbesondere die einheitliche gesetzliche Rege­lung, oblag. 579

Next

/
Thumbnails
Contents