Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 10: Verkehr (Maria Winkelbauer) - Bundesministerium für Verkehrswesen

Bestandsgruppe 10 Archiv der Republik Aufgrund der Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 19. April 1919 (StGBl. Nr. 288/1919) wurden die Geschäfteder staatlichen Förderung des Fremdenverkehrs, die bisher vom Staatsamt für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten wahrgenommen wurden, ab 1. Mai 1919 dem Staatsamt für Verkehrswesen übertragen. In Durchführung der Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsregierung (StGBl. Nr. 180/1919, Art. 10,4) wurden durch die Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 1. Juli 1919 die Angelegenheiten des Post-, Telegraphen- und Fernsprech wesens sowie derBinnenschiffahrtaus dem Wirkungskreis des Staatsamtes für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten losgelöst und ab 15. August 1919 vom Staatsamt für Verkehrswe­sen wahrgenommen, soweit dieses aus praktischen Bedürfnissen einen Teil derselben nicht schon früher übernommen hatte. Die Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 1. Juli 1919 (StGBl. Nr. 379/1919) verfügte, daß ab 1. August 1919 für sämtliche Angelegenheiten des Kraftfahrwesens auf dem Gebiet der Gesetzgebung, Verwaltung und Vollziehung das Staatsamt für Verkehrswesen zuständig sein sollte. Alle Angelegenheiten des Kraftfahrbetriebes für staatliche Zwecke (mit Ausnahme des militärischen Kraftfahrwesens) sollten bei der Generaldirektion für Post-, Telegraphen- und Fernsprech wesen zusammengefaßt wer­den. Die Eisenbahnbaudirektion, eine ab dem Jahr 1901 dem Eisenbahnminister persön­lich unterstellte Geschäftsabteilung, in deren Wirkungskreis die gesamte Leitung und Ausführung aller staatlichen Eisenbahnbauten fiel, wurde mit Wirkung vom 28. Februar 1919 durch Erlaß des deutschösterreichischen Staatssekretärs für Ver­kehrswesens vom 14. Februar 1919 aufgelöst und die Aufgaben vom Staatsamt für Verkehrswesen bzw. ein Teil derer vom gleichzeitig neu errichteten Elektrisierungsamt der deutschösterreichischen Staatsbahnen, eine dem Staatsseketär unmittelbar un­tergeordnete Dienststelle, übernommen (AdR, BMfV/Präs, Staatsamt für Verkehrs­wesen, ZI. 288/1919). Mit Gesetz vom 21. Oktober 1919 (StGB 1. Nr. 495/1919) und der Vollzugsanweisung des Staatssekretärs für Verkehrswesen vom 31. Dezember 1919 (StGBl. Nr. 14/1920) wurde die Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen aufgelöst und die Geschäfte derselben (Aufsicht und Kontrolle über den Bauzustand und den Betrieb der dem öffentlichen Verkehr übergebenen Staats- wie Privateisenbahnen zur Handha­bung der Ordnung und Sicherheit sowie der Schutz der Bediensteten) ab 1. Jänner 1920 in den engeren Wirkungskreis des Staatsamtes für Verkehrswesen einbezogen. Mit Inkrafttreten des Bundesverfassungsgesetzes (BGBl. Nr. 450/1920) und des Ver­fassungsgesetzes betreffend den Übergang zur bundesstaatlichen Verfassung am 10. November 1920 (BGBl. Nr. 451/1920, § 26, Abs. 1) hatten die Staatsämter die Be­zeichnung Bundesministerien mit dem bisherigen, ihren ressortmäßigen Wirkungs­bereich gemäß des Gesetzes vom 14. März 1919 (StGBl. Nr. 180/1919, Art. 9 und 10) bezeichnenden Zusatz ("für Verkehr") zu führen (Schreiben der Österreichischen Staatskanzlei vom 8. November 1920, ZI. 2.260/St.K. an die Staatsämter, liegt bei: AdR, BMfV/Präs, Staatsamt für Verkehrswesen, ZI. 2.645/1920). Durch die Verordnung der Bundesregierung vom 9. April 1923 über die Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung übernahm das Bundesministerium für Handel und Verkehr die Geschäfte des bisherigen Bundesministeriums für Handel und 580

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