Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Bundeskanzleramt

Archiv der Republik Bestandsgruppe 04 04R373/1 Bundeskanzleramt Gendarmerie 1918 - 1938 820 Kartons, 4,5 lfm Bücher Provenienz(en): Staatsamt für Inneres und Unterricht 1918 - 1920 Bundesministerium für Inneres und Unterricht 1920 - 1923 Bundeskanzleramt 1924 - 1930 Bundeskanzleramt, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit 1930 - 1938 Reichsstatthalter in Österreich, Inspektor der Ordnungspolizei 1938 - 1938 Bestandsschwerpunkt(e): Ausforschungen - Flugwesen - freiwilliges Schutzkorps - Frontmiliz - Gendarmerie­wesen - Grenzangelegenheiten - Kraftfahrwesen - Zigeuner Rechtsgrundlagen: MitGesetz vom 27. November 1918 "betreffend die Gendarmerie des Deutschösterreichi­schen Staates" (StGBl. Nr. 75/1918) wurde die Gendarmerie als uniformierter, bewaffneter, nach militärischem Muster organisierter Zivil wachkörper dem Staatsamt für Inneres und Unterricht unterstellt. Durch die folgende Umgestaltung zur bundesstaatlichen Verfassung vom 1. Oktober 1920 (BGBl. Nr. 451/1920) wurde die Gendarmerie in Bundesgendarmerie um­benannt. Die Organisation selbst erfuhr keine wesentliche Änderung. Mit Erlaß des Bundeskanzleramtes vom 23. September 1930 (AdR, BKA/Präs, SR, ZI. 9.415/1930) wurde als oberste Sicherheitsbehörde die Generaldirektion für die öffent­liche Sicherheit im Bundeskanzleramteingerichtet. Die Generaldirektionsabteilungen 1 und2 betrafen hauptsächlich die Bundespolizei und die Staatspolizei. Die Gendarmerie wurde in der Generaldirektionsabteilung 3 (GD/3) geführt. Die Aufgabenstellung war folgend: Generaldirektionsabteilung 3: Organisation der Bundesgendarmerie, Leitung des Bundesgendarmeriedienstes, Personalangelegenheiten und Sacherfordernis der Bundesgendarmerie, Gendarmerie­funkangelegenheiten Nach dem Anschluß im Jahr 1938 wurde die Gendarmerie in die Deutsche Polizei eingegliedert. Bestandsbeschreibung: Bis zum Herbst 1918 unterstand die Gendarmerie dem k.k. Ministerium für Landes­verteidigung und wurde militärisch geführt. Nach Auflösung des k.k. Ministeriums 279

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