Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Bundeskanzleramt
Bestandsgruppe 04 Archiv der Republik wurde am 15. November 1918 beim Staatsamt für Heeres wesen mit der Aufstellung einer Gendarmerieabteilung begonnen. Bald darauf wurde aber die militärisch organisierte Gendarmerie aufgelöst und als Zivil wachkörper dem Staatsamt für Inneres und Unterricht unterstellt. An die Spitze der Gendarmerie trat nun der Gendarmeriezentraldirektor, der dem Staatssekretär für Inneres und Unterricht unterstand. Durch das noch im Jahr 1918 erlassene Gendarmeriegesetz vom 27. November 1918 bekamen die Gendarmen den Beamtenstatus zuerkannt. Außerdem waren sie ab diesem Zeitpunkt der Zivilgerichtsbarkeit unterstellt. Die allgemeinen Angelegenheiten der Gendarmerie wurden bis zum 15. Juli 1925 in der Abteilung 15 im Staatsamt für Inneres und Unterricht bzw. Bundesministerium für Inneres und Unterricht bzw. Bundeskanzleramt, dann als Abteilung 10 geführt. Gleichzeitig schied die Rechnungsgruppe aus der Gendarmerie aus und wurde der Buchhaltung des Bundeskanzleramtes angegliedert. Durch ökonomisch-administrative Reformen wurden weitere Teilbereiche durch das Bundeskanzleramt wahrgenommen. Im Jahr 1930 wurde die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit geschaffen, deren dritte Abteilung (=GD/3) die Agenden der bisherigen Abteilung 10 im Bundeskanzleramt übernahm. Diese Konstruktion blieb bis zum März 1938. Der Übergang im Jahr 1938 in die Deutsche Polizei ist durch die angeschlossenen Akten des Inspektors derOrdnungspolizei im Amt des Reichstatthalters in Österreich, die auch in den Geschäftsbüchern verzeichnet wurden, dokumentiert. Allgemeine, die gesamte Bundesexekutive betreffenden Entscheidungen, also auch die Gendarmerie betreffend, wurden in der Abteilung 14 bzw. später 8, dann ab 1930 in der Abteilung 1 der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (=GD/1) behandelt und abgelegt (vgl. Bestandsbeschreibung 04R350/1, Bundeskanzleramt/Allgemein, Signaturenreihe). Die Akten der Gendarmcriezentraldirektion und des Generalzentralinspektors der österreichischen Bundesgendarmerie (ab 1930) bilden einen eigenen Bestand. Der Bestand "Bundeskanzleramt/Gendarmerie" besteht nur aus den zentral geführten Akten des Staatsamtes für Inneres und Unterricht, des Bundesministeriums für Inneres und Unterricht, des Bundeskanzleramtes und des Reichsstatthalters in Österreich. Die Akten der Landesgendarmeriekommanden fehlen generell. Nach dem Anschluß 1938 dürften wichtige Geschäftsfälle entnommen worden sein, desgleichen nach 1945. Zudem wurden ebenfalls nach 1945 eine Reihe von Akten, die man für die neu errichtete österreichische Gendarmerie benötigte, ausgehoben. Der für die österreichische Geschichte interessante Bestand ist aber durch die besondere Form der Ablage und Zusammenlegung der Akten schwer zugänglich. Vorakten wurden bei wichtigen Geschäftsfällen zusammengelegt und zum Teil dann betreffsmäßig auch außerhalb der Signaturenreihe, so auch in einer sogenannten "Schachtelreihe", abgelegt. Personalakten wurden nach der Pensionierung aus der Signaturenreihe genommen und als Pensionsakten alphabetisch geordnet abgelegt. Waren seinerzeit Akten ausgehoben worden, so hatte man am Aushebezettel oder dem Gegenschein zumeist nur das Datum und den Namen des Aushebers oder des Betreibers vermerkt und nicht die neue Ablage. Daher ist die weitere Verfolgung des Aktes allzuoft nicht möglich. Diese Vorgänge wurden zwar generell in den Elenchen 280