Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich ("Bürckel")

Archiv der Republik Bestandsgruppe 04 04R001/1 Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich ("Bürckel") 1938 - 1940 398 Kartons, 0,35 lfm Bücher, 0,5 lfm Karteien Provenienz(en): Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich 1938 - 1940 Bestandsschwerpunkt(e): Arbeits- und Sozialrecht - Arisierung - auswärtige Angelegenheiten (Vertretungsbe­hörden, Grenzverkehr) - Auszeichnungen - Bahnen - Bankwesen - Beamten­angelegenheiten - Bergwesen - Börsen - Deutsche Arbeitsfront - Energiewirtschaft - Film- und Kinoangelegenheiten - Finanzfragen - Forstwesen - Fürsorgewesen - Gaue- Gemeindewesen - Gesundheitswesen - Hochschulangelegenheiten - Holzwirtschaft- Judengesetze - Justizwesen - Kammemangelegenheiten - Krankenkassen - Kredit­angelegenheiten - Kultus - Kultur - Kunst - Landwirtschaft - Löhne - Luftfahrt - Musik- NS-Presse - Parteiangelegenheiten - Pensionsrecht - Personalangelegenheiten - Polizei - Preisbildung - Presse - Propaganda - Rassengesetzgebung - Raumordnung - Reichsarbeitsdienst - Rundfunk - Sammlungswesen - Schiffahrt - Schulwesen - Sport- Städtebau - Steuerangelegenheiten - Tabakregie - Tarife - Theater- Vereinsangelegen­heiten - Verkehrswesen - Versicherungsrecht - Volksabstimmung - Wirtschaft - Wohnungs- und Siedlungswesen - Zoll Rechtsgrundlagen: Beauftragung des Gauleiters Bürckel durch Adolf Hitler Linz, 13. März 1938 und Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Bestellung des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 23. April 1938 (RGBl. I, S. 407/1938; GBl. für Österreich Nr. 93/1938). Der Reichskommissar für die Wiedervereinigung verfügte über ein Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber der vorerst weiter bestehenden Regierung des Landes Österreich bzw.dem Amt des Reichsstatthalters (Seyss-Inquart) und den Verwaltungs­behörden der ehemaligen Bundesländer sowie der Partei und ihren Gliederungen. Nach schrittweiser Überleitung der Kompetenzen der ehemaligen österreichischen Zentralbehörden auf die Reichsbehörden bzw. die Statthaltereien in den Gauen erlosch die Behörde des Reichskommissars durch Erlaß des Führers und Reichskanzlers über Beendigung des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 15. März 1940 (RGBl. I, S. 539/1940) mit 31. März 1940. Bestandsbeschreibung Der Bestand bildet in jeder Hinsicht die Grundlage für die Erforschung nicht nur derpolitisch-verwaltungsrechtlichen und parteimäßigen Eingliederung Österreichs in 149

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