Evangélikus lyceum, Pozsony, 1856
9 Glaubensgenossen die für die wissenschaftliche Ausbildung nöthigen Schulgebäude. Vertrauend auf ihre heilige Angelegenheit und auf die Unverletzlichkeit der Gesetze brachten sie alle diese Opfer zum Wohl ihrer Kirche. Es ist also keinem Zweifel unterworfen, daß diese Schule sowohl ihrem geistigen als ihrem materiellen Theile nach ein rechtmäßiges Eigenthum unserer Kirche und ein unveräußerliches Erbe unserer evangelischen Nach- kommen ist. Darum beten wir heute, wie einst unsere Väter, zu dem Gotte der Gerechtigkeit: Möge das neue Schulgebäude, so lange ein Stein aus dem andern steht, unser ungestörtes Besitzthum bleiben! mögen in seinen Mauern niemals andere Worte erschallen, als die des reinen Evangeliums! möge durch den himmlischen Einfluß dieser Lehre aus seinem Schooße sich jene glaubenskrästige, christliche Begeisterung entfalten, welche immer und überall bereit ist, die Wahrheit zu bekennen und durch ihre Werke darthut, daß Gott in ihr ist und sie in Gott! Diese Zwecke im Auge behaltend betrachtet unsere Kirchengemeinde diese Lehranstalt als ihren höchsten Schatz, und ist deßhalb bestrebt sie nicht anders als ein ihrer Obhut anvertrautes, heiliges Gut durch alle Widerwärtigkeiten der Zeit aufrecht zu erhalten und nach Möglichkeit zu fördern. Und wenn du mit solchem Eifer deine Ausgabe lösen siehst, theure evangelische Kirche, wie solltest du nicht Theil nehmen an unseren Freuden und Leiden, an der guten und schlimmen Wendung unserer Angelegenheiten? wie könntet ihr ehrwürdigen Gemeinden unserer vaterländischen Glaubensgenossen, ihr verdienstvollen Vorsteher derselben theilnahmslos gegen uns sein, wenn ihr seht, das alle unsere Wünsche und Bestrebungen kein anderes Ziel haben, als euch zu dienen nach den Geboten unseres Herrn durch Förderung der geistigen Wohlfahrt unserer Kirche und unseres Vaterlandes? Doch weßhalb erwähne ich dies? Aus keinem andern Grunde, als um an dem heutigen Tage unser Dankgesühl Allen denen zu bezeigen, die, sei es im Namen der Kirche, sei es im Namen des Vaterlandes oder im Namen Beider, unserer Sache thätig und wohlwollend zugethan sind. Ist ja unsere Angelegenheit eigentlich die Sache dessen, der da will, daß sein heiliger Name bei allen Völkern und in allen Zungen gepriesen werde, und daß Jeder zur Erkenntniß der Wahrheit gelange nach der Gabe, die ihm mit seinem Herzblut oder in Folge freier Wahl gegeben worden. Aus diesem Grunde beruht unser Festhalten an der Sprache unseres 2