Ciszterci rend Nagy Lajos katolikus gimnáziuma, Pécs, 1856

26 kindischen Streichen gleich eine moralische Verderbtheit sieht, und über jede Kleinigkeit, wo eine väterliche Belehrung und Zurechtweisung am trefflichsten angewendet werden könnte, gleich zankt, lärmt, poltert, mit Einsperrn, oder sogar Schlägen droht, wird bald sein Ziel verfehlt haben; denn wenn sich wirklich einmal eine Gelegenheit, in heftigem Eifer zu gerathen ergibt, so wird er bei seinen Zöglingen nichts ausrichten, denn er wird durch eine solche Behandlung die Gemüther der­selben abstumpfen. — Ferner pflegt noch nichts den Schüler dem Lehrer mehr zu entfremden, als eine gewisse Bissigkeit, eine Art Hohn und Sarkasmus, wodurch manchmal junge noch unerfahrne Leh­rer bei ihren Schülern sich eine gewisse Autorität verschaffen wollen, uneingedenk dessen: dass sie dadurch die Liebe und Zutrauen, auf welche sich die wahre Autorität, wenn sie früchten soll, der Schüler gründen muss, verlieren, und dadurch denen zu einem unliebsamen Individuum herabsinken. — Eine andere nicht minder unentbehrliche Eigenschaft eines Gymnasiallchres muss Unparteilichkeit, und Gerechtigkeit sein. Es ist zwar wahr, dass die Zöglinge nicht mit gleicher Vorbildung das Gymna­sium betreten; es ist wahr, dass ein Zögling oft wegen Mangel an hinreichender häuslichen Erzie­hung, vor dem andern, dem in dieser Beziehung ein grösseres Glück zum Theil geworden, mehr Hang zu kindischen Unarten, ja oft Ausgelassenheiten hat, und mehr der bildenden Hand des Er­ziehers widerstrebt: aber der Lehrer darf nie vergessen, dass die Schüler eben desshalb ihm anver­traut wurden, damit er sie erst ziehe und bilde, und dass er gerade auf diejenigen, die seiner bil­denden Hand wegen angedeuteter Ursache oft widerstreben mehr Aufmerksamkeit, und klug über­dachte Methode in der Behandlung verwenden muss, als auf die schon zu Hause vorgebildete und bildsame. — Es ist zwar wahr und natürlich: dass ein fleissiger und artiger Schüler die Freude des Lehrers ist; so ist es auch wahr und natürlich, das der Lehrer unwillkührlich eine Vorliebe zu solchen haben kann und muss; aber der Lehrer darf dabei nie vergessen, dass alle Schüler auf seine Liebe gleich berechtiget sind, und desshalb er die Vorliebe nie auffallend zeigen darf; denn nichts empört das jugendliche Gemüth mehr, als Parteilichkeit, und aus dieser natürlicher Weise oft folgende Ungerechtigkeit; auch geschieht durch eine solche Behandlung oft, dass während er die minder begünstigten kränkt, die Günstlinge bisweilen oft gar verdirbt; und überhaupt ist es eine auf Erfahrung gegründete Wahrheit, dass die in der Jugend von den Lehrern durch Ungerechtigkeit empfangenen Wunden auch noch im reifem Alter schmerzen, und das Herz mit Ingrimm erfüllen. Wo bei auftauchenden Fällen das väterliche Wohlwollen des Lehrers mit Strenge sich paaren muss, soll diese ohne Rücksicht der Personen, ohne Parteilichkeit einem jeden gleich widerfahren; nach ertheilter Belehrung, oder wo es vielleicht gar nothwendig ist Strafe, soll sie sich wieder in Ver­söhnung und Grossmuth umwandeln, weil dadurch die Achtung der Schüler gegen den Lehrer gewahrt, und die beabsichtigte Wirkung hervorgebracht wird. Kurz der Lehrer soll in allen sich ereignenden, Hisciplinarfällen nie übereilt und unbesonnen handeln, sondern sein Urtheil dem Urtheile in dieser Beziehung erfahrnem Collégén unterordnen, immer vor Augen haltend: dass auch der beste Pädagog nie alt genug wird; um so in seinem Benehmen, in allen seinen Geberden, Worten und Handlungen ein Mustercharakter zu sein können, nach welchem sich seine Zöglinge bilden können und sollen, „Regis ad exemplum totus componitur Orbis.“ — Es könnte hier noch manches berührt werden, was von grosser Wichtigkeit ist; denn die Verschiedenheit der Individualität der Schüler erfordert eine ganz verschiedene Behandlung, die nur ein Lehrer, der besondere Lehrfähigkeit besitzt, oder sich durch Praxis und Erfahrung aus­reichenden psychologischen Tact angeeignet hat, erfassen wird. Doch auf Vollständigkeit wie bereits angedeutet wurde, darf hier nicht abgesehen werden; weil einerseits der Gegenstand so umfassend ist, dass jede einzelne sowohl Unterrichts- als auch Disciplinarfrage zu den weitläufigsten Abhandlun­gen den reichlichsten Stoff bieten könnte, wozu der Raum dieses Schulprogrammes zu gering ist; — und anderseits auch nicht meine Absicht war hiedurch etwa eine Weisung zu geben ( wenn vielleicht einer oder der andere noch unerfahrene neue Lehrer für sich etwas darin fände, fühlte ich mich reich-

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