Theologia - Hittudományi Folyóirat 4. (1937)

Kontor Lajos: Az egyházi javadalombetöltés szabályozása a háború utáni konkordátumokban

96 INHALTSANGABE — RESUME war zu sehr auf das Zeitliche gerichtet. Das irdische Leben aber — und das konnte ein jeder an seiner eigenen Haut spüren — bringt in Sachen der Gerechtigkeit keinen beruhigenden Ausgleich. Da gab es schwere Seelen­kämpfe um den unerschütterlichen Glauben an Gottes Gerechtigkeit zu bewahren. (Kohelet.) Aus primitiven Anschauungen, welche unter einfacheren Verhältnissen als Surrogate dienen konnten um die Herzensruhe zu sichern, rang sich der Mensch im A. T. allmählig zum festen Gottesvertrauen (Job) empor, und sucht in einer vertieften Gottesidee, nicht aber in einem jenseitigen Vergelten seine Zuflucht. Er ist fest überzeugt, daß Gottes weise Weltpläne (die 'êsâ) auch an seinem Schicksal sich erfüllen werden. Und das beruhigt ihn. (Zusammenhang von Job 19, 25—26 u. 42, 5.) Die Weisheit Salomos zeigt schon hinüber in eine andere Welt, wo die irdische Ungerechtigkeit einen vollen Ausgleich finden wird. Die Brücke, welche von diesseits nach jenseits führt, wird in den Psalmen geschlagen. (Ps. 49. u. 73.) Nicht der Glaube an einem Ausgleich in der anderen Welt ist die primäre Kraft, aus welcher in den Wider­wärtigkeiten des Lebens für den alttestam. Menschen Seelenruhe entsprießt, sondern das feste Vertrauen, daß der einzige, heilige, weise und allmächtige Gott Gerechtigkeit schaffen muß. Geschieht das nicht auf dieser Welt, muß es irgend anderswo nach dem Tode geschehen. Ja, die volle Erfassung der Gottesidee zeitigt den Glauben an eine jenseitige Vergeltung. Die feste Überzeugung von einem einzigen, heiligen, gerechten Gott befreit den Israeliten von dem drücken­den Pessimismus und schnöden Hedonismus der benachbarten Kulturvölker, und treibt ihn einem erlösenden Optimismus entgegen. Maue vitéz dr. Kárpáthy-Kravjdnszky O. Praem: Les canonicats du roi et de reine de Hongrie à Esztergom. La tradition que les rois et les reines appartiennent au chapitre de l’evêché d’Esztergom a été conservée jusqu’à la fin du XVIe siècle. Par le sacre, les rois et les reines étaient ordonés parmi les membres du clergé. Ils avaient le droit d’investiture et le privilège d’être chanoines. Cela subsista jusqu’à l’époque de la reforme de Grégoire VII. Oberhandelsschuldir. Dr. Ludwig Kontor: Die Regelung der Benefizien- verleihung in den Nachkriegskonkordaten. I. — Nach der kurzen Besprechung der Nachkriegskonkordate befaßt sich die Arbeit mit den verschiedenen Arten der Benefizienverleihung. Sie behandelt einzeln die Bestimmungen der lettischen, bayerischen, polnischen, lithauischen, cechoslowakischen, italie­nischen, rumenischen, preußischen, badischen, deutschen und österreichischen Konkordate bezüglich der Ernennung der Bischöfe und weist nach, daß das Bischofsnominationsrecht der Staatsoberhäupter nach und nach überall ver­schwand, statt dessen hat aber der Heilige Stuhl ein anderes Privilegium (praenotificatio officiosa) bewilligt. Das bedeutet so viel, daß der Heilige Stuhl vor der Bischofsernennung eine Frage an die Staatsoberhäupter richtet, ob sie dagegen keinen politischen Einwand erheben.

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