Willi Klinkhammer: Krankenhausseelsorge im staatlichen und kirchlichen Recht - Studia Theologica Budapestinensia 21. (2000)

3. Die Praxis der Kirche - 3c) Seelsorge durch Gespräch

sten, Aufkommen echter Sündenerkenntnis, Auflösung von Schulder­fahrungen, Abklärung des Verhältnisses zu Gott"270 und so fort. Bei verschiedenen Gruppen von Seelsorgegesprächen, die sich in­haltlich wie formal unterscheiden lassen,271 dominiert doch die klien­tenzentrierte Gesprächsführung. Die breite Rezeption der psychothe­rapeutischen Methoden in der Gesprächsführung lassen sich zu­nächst dadurch erklären, daß anhand dieser Methoden versucht wird, „den anderen durch den Aufbau einer Subjekt-Subjekt- Bezie­hung zu helfen".272 Dabei hat sich der Seelsorger zunächst einmal auf ein aktives Zuhören und Mitdenken zu beschränken.273 Darüber hinaus aber ist der Seelsorger auch der beste Hermeneut des Kranken: mittels der Technik des seelsorgerlichen Gespräches ver­sucht er, den Kranken besser zu verstehen, als er sich selbst versteht. Die Legitimation dieses Vorgehens, bestimmte Elemente einer psy­chotherapeutischen Praxis für die Methode der Gesprächsseelsorge nutzbar zu machen, erwächst „primär aus dem Wesen des kirchli­chen Heilsdienstes, der Sorge um das gegenwärtige und zukünftige Heil des Menschen"274. Seine Heilsbedürftigkeit steht im Mittelpunkt und sie wird im Gespräch als eine Art Spur erfahrbar, die vom Seel­sorger adäquat und ernsthaft verfolgt werden sollte. Anders gesagt haben die Verhaltensweisen aus den Erkenntnissen Rogers für die menschliche Begegnung im Gespräch große Bedeutung, da durch sie Menschen „in ihren tiefen Erfahrungsschichten" erreicht werden können.275 Dabei zeigen allerdings die Analysen geführter Gespräche, daß der Gesprächspartner zuerst in die „Welt" des Seelsorgers einge- ordnet wird, was wiederum häufig zur Folge hat, daß in einem Ge­spräch das „Hören (des Seelsorgers) laufend irritiert"276 wird. Gerade diesem Defizit wird nach der Therapieform von Rogers entgegengesteuert: der Seelsorger wird einerseits davon entpflichtet, „ein bestimmtes Welt- oder Menschenbild zu übernehmen",277 und 270 Pompey, Gespräch, S. 11. 271 Vgl. Pompey, Gespräch, S. 9f. 272 Vgl. ebd.. 273 Vgl. Hiltner, Pastoral Counseling, S. 54. 274 Pompey, Seelsorgegespräche, S. 210 und vgl: Ders., Gespräch, S. 8f. 275 Vgl. Pompey, Hilfe, S. 90ff, 276 Piper, Kunst, S. 563. 277 Ebd.. 61

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