Willi Klinkhammer: Krankenhausseelsorge im staatlichen und kirchlichen Recht - Studia Theologica Budapestinensia 21. (2000)
3. Die Praxis der Kirche - 3c) Seelsorge durch Gespräch
bens, sondern jede schwere Erkrankung erschüttert den Menschen... Im Sakrament der Krankensalbung will nach biblischem Zeugnis der Herr selbst durch die Kirche dem Menschen in seiner bedrückenden Lebenssituation als Heiland im tiefsten Sinne des Wortes begegnen. (....) Die Feier der Krankensalbung bezeugt und belegt die Verbundenheit des Menschen mir dem menschgewordenen Gott und festigt die Zusammengehörigkeit der Gläubigen untereinander".195 Auch wenn sicher keine Diastase zwischen den Erklärungen und Worten der vergangenen zwanzig Jahre herrscht, so ist festzuhalten, daß die jüngste Erklärung der Deutschen Bischöfe anscheinend „neue Vereinseitigungen" anstelle der alten,196 nämlich das Sakrament „auf nahezu jedes Kranksein zu beziehen und — statt ihres (auch) eschatolo- gischen Charakters — fast ausschließlich deren therapeutischen Charakter (Gesundung des Kranken oder Besserung des Gesamtbefindens) herauszustellen",197 198 korrigieren zu müssen glaubte. Dabei gab es noch andere bischöfliche Stimmen, die das Sakrament der Krankensalbung von der „Todesweihe" weg holten. Die Feierorte für den Empfang sind sowohl die sonntägliche Eucharistiefeier der Gemeinde oder eine besondere Liturgie, im Spital oder inmitten der versammelten Pfarrgemeinde.199 Vor allem aber ist es möglich das Sakrament zu empfangen, „während man noch bei guter Gesundheit ist, wenn man weiß, daß die körperliche Unversehrtheit ernsthaft bedroht ist (...) zum Beispiel (...) beim Beginn eines schweren Leidens."199 3c) Seelsorge durch Gespräch Das Gespräch aktualisiert die Grundregel der Begleitung; es ist als ein dialogisches Geschehen200 zu charakterisieren und so ist .es im Gespräch möglich, daß Pastoration geschieht. Daher ist das seelsor195 Ebd.. ■) 196 Die Deutschen Bischöfe Nr. 60, 20.4.1998, Sekretariat der Dt. Bischöfe (Hg.), S. 43. 197 Ebd.. 198 Vgl. Lustiger, J.-M., Kardinal, Stärkung fürs Leben, S. 35 und S. 51. Vgl. auch Katechismus der kath. Kirche, a.a.O., Artikel 1517, S. 411. 199 Lustiger, a.a.O., S. 34. 200 Vgl. Székely, Struktur, S. 91 ff. 49