Willi Klinkhammer: Krankenhausseelsorge im staatlichen und kirchlichen Recht - Studia Theologica Budapestinensia 21. (2000)
3. Die Praxis der Kirche - 3b) Seelsorge durch die Sakramente
Gegen den offiziellen kirchlichen Widerstand wurden Verpflichtungen mit der Salbung verbunden, namentlich Verzicht auf Fleischgenuß und auf ehelichen Verkehr, so daß in Verbindung mit den Bußverpflichtungen die Krankensalbung zum Sakrament der Sterbenden wurde. Dies zeigt auch der Begriff der „extrema unctio" ab Ende des 12. Jahrhunderts an. Der Empfang des Sakramentes war in der Hochscholastik nach Thomas von Aquin nur der „status exentium".176 177 Das Konzil von Trient verteidigt gegen die Polemik der Reformatoren Luther und besonders Calvin die Sakramentalität der Krankensalbung und schützt deren Institutionalisierung, indem es die katholische Lehre als schriftgemäß und die Heilsbedeutung dieses Sakramentes für die Kranken lehrt. Nachtridentinische Theologie und Praxis bemühten sich um eine rechtzeitige Spendung des Sakramentes im Interesse eines personalen Vollzuges durch den Sterbenden. Radikalisierungen, „zur Gültigkeit... der Krankensalbung sei eine Todesgefahr erforderlich",1 7 werden von einer Neubesinnung auf das biblische und frühchristliche Verständnis des Sakramentes, das sich unter dem Eindruck der liturgiehistorischen Forschung und der psychosomatischen Erkenntnisse der Medizin vollzog, abgelöst. Die Artikel 73, 74 und 75 der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils erklären den Namenswechsel von „extrema unctio" zu Krankensalbung, nennen den Beginn einer Lebensgefahr als richtigen Augenblick für den Sakramentenempfang (Artikel 73) und „ordnen die Reihenfolge der Krankensalbung neu: Bußsakrament, Krankensalbung und Eucharistie"178 (Artikel 74). Weiterhin stellte das Konzil in Artikel 75 eine liturgische Neuordnung in Aussicht. Diese neue Orientierung des Sakraments findet seinen Niederschlag auch in der Apostolischen Konstitution „Sacram unctionem infirmorum" vom 30. November 1972, wo die Betonung auf der Salbung liegt, Sinn des Sakramentes in der „Hilfe für den Kranken durch die Gnade des Heiligen Geistes" gesehen wird und als Wirkung wiederum Rettung, Aufrichtung und Sündenvergebung genannt werden.179 176 Ebd., S. 224. 177 Ebd., S. 231. 178 Vorgrimler, a.a.O., S. 232. 179 Vgl. Katechismus der kath. Kirche, a.a.O., S. 410. 45