Willi Klinkhammer: Krankenhausseelsorge im staatlichen und kirchlichen Recht - Studia Theologica Budapestinensia 21. (2000)

3. Die Praxis der Kirche - 3a) Der Krankenhausseelsorger

Mit in ein zu zeichnendes Anforderungsprofil an einen Seelsorger gehört demnach nicht nur die gesellschaftliche Entwicklung, sondern auch die Bedürfnisse des kranken Menschen, in einer Erklärung der Pastoralkommission145 von 1993 als „persönlich — psychische Beglei­tung" und „geistlich — seelsorgerlicher Weggemeinschaft"146 benannt. Auch diese Erklärung erwähnt am Rande die Notwendig­keit der Bereitstellung von „hauptamtlichen Personal", besonders von Seelsorgern im Aufgabenbereich der Hospizbewegung. Auch randständige Themen der Krankenhauspastoral werden in den letzten Jahren von der Bischofskonferenz bearbeitet: die Immun­schwäche AIDS wird als pastorale Aufgabe der Kirche qualifiziert — unt damit gehört sie in das Anforderungsprofil des Krankenhausseel­sorgers. Hier wird auf Integration durch Vertrauen gesetzt, indem man „ethische Beurteilungen nicht in den Vordergrund" stellt. In Li­turgie und Verkündigung hingegen wird auf eine sensible und ver­antwortliche Thematisierung von den Bischöfen gedrungen.147 148 Am deutlichsten jedoch ist die zeitlich jüngste Veröffentlichung zum Thema Krankenhausseelsorge der Bischöfe Deutschlands.146 Neben den theologischen Aspekten des Mitgehens Gottes in der Krankheit wird der solidarische Gott — in Jesus offenbart — „erfahr­bar im Wort und im Schweigen, im Aushalten und Mitgehen des Seelsorgers".149 Erst nach der Anforderung für den Seelsorger, Gott in seinem Tun am Kranken erfahrbar zu machen, folgen die Aufgaben der Erschließung des Gotteswortes (Verkündigung) und der Feier der Sakramente.150 Wesentlich ist die Solidarität mit den Schwachen. Ausgesprochen wird als „Aufgabe des Seelsorgers", daß er „Menschen in schwerer Krankheit und beim Sterben zu begleiten" habe, das Wirken Gottes im Leben aufweise und aus der Kraft des Glaubens ihnen „Heil und Leben" Zusage.151 Bei allem gilt eine diffe­renzierte Einstellung, die jeweils die religiöse Situation des Kranken berücksichtigt. 145 Erklärung der Pastoralkommission „Die Hospizbewegung”, in: a.a.O., 1996. 146 Ebd., S.50. 147 Vgl. zum ganzen:Die Deutschen Bischöfe. Pastoralkommission, Nr. 18, „Die Immunschwäche AIDS — Eine pastorale Aufgabe der Kirche, 23. September 1997, Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz, Bonn, 1997. 148 Die Deutschen Bischöfe, Nr. 60., 20. April 1998 149 Ebd., S. 13. 150 Vgl. ebd., S. 13f. 151 Die Dt. Bischöfe, Die Sorge der Kirche um die Kranken, S. 12. 36

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