Willi Klinkhammer: Krankenhausseelsorge im staatlichen und kirchlichen Recht - Studia Theologica Budapestinensia 21. (2000)
2. Anthropologische und theologische Grundlegung der Seelsorge im Krankenhaus - 2b) Die Botschaft der Heiligen Schrift
vom Willen Jesu geheilt wird, indem „Menschen sich wiederfänden durch einen Mut, der Gott gilt und eben dadurch den Rest der Welt relativiert"121 Die Wundertätigkeit der Krankenheilungen wird im übertragenen Sinne gedeutet, da nach Drewermann Jesus kein Phantast gewesen sei, der „darauf vertraut hätte, mit ein paar magischen Formeln oder ritualisierten Handgebärden das menschliche Leid kurieren zu können."122 Ganz in dieser Linie bedeutet Krankenheilung dann Hilfe zur Wiedererlangung der Würde des Menschen123 124 und Kranke, Besessene, Tote und Aussätzige werden dann zu den Adressaten der Botschaft Jesu in einer neuen Exklusivität. Damit wird sicher nicht die Perikope hinlänglich gedeutet sein, allerdings weist die Übereinstimmung verschiedener Exegeten in der Frage der Umsetzbarkeit des Befehls zur Krankenheilung1 4 schon in die Richtung eines grundsätzlichen Nachdenkens, wie der Auftrag Jesu, Kranke zu heilen, heute in der Kirche und durch die Kirche ausgeführt werden könne. Dabei scheint es aber offensichtlich, daß diese êpya tou Xpiarou, die auch in Mt 11,5 aufgeführt werden, letzlich als „Ausgeliefertsein des Menschen" zu bewerten sind, aus dem heraus die Botschaft des nahegekommenen Gottesreiches befreien will.125 So ist „Krankheit, innere Zerissenheit (i.S. von Dämonenbesessenheit) und Tod der sinnenfälligste Ausdruck des Begrenzt- und Unerlöstseins" des Menschen".126 Die Befreiung davon ist die Erfahrbarkeit der Verkündigung der nahen Herrschaft der Himmel. „Sie wäre gänzlich mißverstanden, wenn man sie als eine Art Argument oder Beweis auffasste.".127 Vielmehr machen Krankenheilungen im Einzelfall deutlich, „daß Gott diese Befreiung (...) letztendlich will."128 121 Drewermann, S. 150. 122 Ebd. 123 Vgl. ebd.. 124 Vgl. dazu Luz, S. 87-94, Gnilka, S. 364 und 371, und Drewermann, S. 150— 156. 125 Gnilka, S. 364. 126 Ebd. 127 Ebd.. 128 Ebd. 32