Christian Kuhn: Die theologische Begründung des Kirchenrechts - Studia Theologica Budapestinensia 2. (1991)

1. Einleitung

Anmerkungen (1) A.M. RUOCO VARELA stellt fest, daß es „keine systematisch als spezifische Disziplin ausgebaute katholische Theologie des Kirchenrechts gibt. So wie ein Charakteristikum der katholischen Theologie des Rechts überhaupt eine syste­matische Zerstreuung ist, so ist dasselbe von der katholischen Theologie des Kirchenrechts zu behaupten.", in: Grundfragen einer katholischen Theologie des Kirchenrechts: AfkKR (148) 1979, 341-352, 341. Vgl. dazu auch: ders., Die katholische Rechtstheologie heute. Versuch eines analytischen Überblicks, in: AfkKR (145) 1976, 3-21, besonders 3-5. Auf die Frage, ob diese Feststellung zutreffend ist, bzw. inwieweit sich daran etwas geändert hat, wird im Lauf dieser Arbeit zurückzukommen sein. (2) Zur Fortentwicklung der katholischen Kirchenrechtswissenschaft vgl. ins­besondere auch: E. CORECCO, Die kulturellen und ekklesiologischen Voraus­setzungen des neuen CIC, in: AfkKR (152) 1983, 3-21, besonders 3ff., der die 65 Jahre zwischen dem ersten und zweiten Kodex als die „vielleicht fruchtbarste Periode" in der ganzen Kirchenrechtsgeschichte bezeichnet (Seite 6). (3) Vgl. dazu E. CORECCO, Die kulturellen und ekklesiologischen Vorausset­zungen..., AfkKR 1983, a.a.O., 4 ff. (4) E. CORECCO spricht von einer „leicht antijuridischen Einstellung des Kon­zils": Theologie des Kirchenrechts, Methodologische Ansätze, Trier 1980, 96. - Auch H. HEIMERL konstatiert ein „antijuridisches" Kirchenbild und sagt: „Was dem Kanonisten am Verständnis der Kirche in breitesten katholischen Kreisen heute auffällt, ist die ablehnende Haltung gegen alles Rechtliche, die von der Hinnahme als notwendiges Übel bis zur schlichten Negation reicht. Freilich entsteht daraus das Negativ eines Kirchenbildes; aber wir stehen doch vor einem Faktum, das nüchtern gesehen und beurteilt weden muß": Das Kir­chenrecht im neuen Kirchenbild, in: Ecclesia et ius. Festgabe für Audomar Scheuermann zum 60. Geburtstag, hrsg. von K. SIEPEN, J. WEITZEL, P. WIRTH, München-Paderborn-Wien 1968, 1-25, 1. - J. NEUMANN wiederum spricht von einer „Rechtsfremdheit und Rechtsscheu" unter der Mehrheit der Konzilsväter am zweiten Vatikanum: Die Rechtsprinzipien des Zweiten Vati­kanischen Konzils als Kritik an der traditionellen Kanonistik, in: ThQ (147) 1967, 257 ff. (5) K. MÖRSDORF, Das konziliare Verständnis vom Wesen der Kirche in der nachkonziliaren Gestaltung der kirchlichen Rechtsordnung, in: AfkKR (144) 14

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