Anton Millner: "Die Gefangenenseelsorge" - Studia Theologica Budapestinensia 1. (1990)

III. Kapitel. Die theologische Grundlegung und die kirchliche Praxis der Gefangenenseelsorge

Durch die vorbehaltlose Teilnahme des Sohnes Gottes am Leben des Menschen bis zur letzten Konsequenz, dem Tod am Kreuz, hat Gott den Menschen erlöst.1 Wer die Einladung Gottes zur Umkehr annimmt und den Willen hat, seine Zukunft neu zu gestalten, erlangt die volle Vergebung der Schuld und die Versöhnung mit Gott. So weist Jesus im Hause Simons der reuigen Sünderin den neuen Weg, dem Oberzöllner Zachäus eröffnet er ein völlig geändertes Leben, der auf frischer Tat ertappten Ehebrecherin* 2 3 und der Samariterin am Jakobsbrunnen4 schenkt er eine neue Zukunft und dem reumütigen Schächer am Kreuz verheisst er das Zusammensein mit ihm im Paradies.5 6 Es ist klar, dass es im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich ist, die Frage nach Schuld und Vergebung in dogmatischer und moraltheologischer Hinsicht ausführlich zu erörtern, beziehungsweise das exegetische Material umfangreich zu beschreiben. Hier sei nur das Wesentliche der Botschaft des Evangeliums in Erinnerung gerufen: Jesus manifestiert den schon beim Propheten Ezechiel geäusserten Heilswillen Gottes, der nicht den Tod des Sünders will, sondern dass er sich bekehrt und lebt. 2. Die Kirche betreut Gefangene Seelsorgliche Betreuung der Gefangenen gibt es in der Kirche bereits in den Tagen der Urgemeinde, die sehr früh erleben musste, dass ihre Mitglieder aus Glaubensgründen verfolgt, verhaftet, gefoltert und getötet wurden.7 f. Vgl. WIESNET, Eugen: Theologische Aspekte. In: GAREIS, Balthasar - WIESNET, Eugen: Hat Strafe Sinn? Freiburg - Basel - Wien 1974, S. 227. 2. Vgl. GRÜNDEL, Johannes: Schuld - Strafe - Sühne. In: GAREIS, Balthasar WIESNET, Eugen: Hat Strafe Sinn? Freiburg - Basel - Wien 1974, S. 145. 3. Vgl. Joh 8,3-11. 4. Vgl. Joh 4,1-15. 5. Vgl. Lk 23,43. 6. Vgl. Ez 18,23. 7. Vgl. VOIGTS, Werner: Zur Geschichte, Aufgabe und Funktion des Strafan­staltspfarrers. In: KLEINERT, Ulfried: Strafvollzug, München 1972, S. 113. 23

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