Anton Millner: "Die Gefangenenseelsorge" - Studia Theologica Budapestinensia 1. (1990)

ANHANG

Verwandte durch Besuch oder schriftlich mit denen in Verbindung, die eine Strafe verbüßen? Kümmern sie sich um ihre Angehörigen, ihre Familien? Bereiten sie sich darauf vor, den entlassenen Strafgefangenen zu helfen, um ihnen eine Resozialisierung zu ermöglichen oder jagen sie den Entlassenen durch ihre Gleichgültigkeit und Ablehnung in die Gefängnisse zurück? Uns Bischöfe bedrängen diese Fragen sehr, und deshalb stellen wir sie der ganzen Öffentlichkeit, damit Mittel und Wege gefunden werden, daß die Straffälligkeit nicht noch häufiger wird, sondern daß allen Gefährdeten, zu denen besonders die Kinder und Jugendlichen gehören, das Hineinwachsen in eine soziale Gesellschaft erleichtert wird. Für uns alle sind viele wirkungsvolle Maßnahmen möglich und nötig, um Mitbürger vor der Straffälligkeit zu bewahren. 1. Zentrale Bedeutung von Ehe und Familie Zentrale Bedeutung für die Verminderung und Verhinderung von Straffälligkeit haben Ehe und Familie. Eine gewissenhafte Ehevorbereitung mit dem Ziel, eine dauerhafte Bindung in Liebe und Treue einzugehen, wird äußerst dringlich für die Gesellschaft, die weniger Straffällige hervorbringen soll und will. Viele straffällige Jugendliche kommen aus zerstörten oder gestörten Familien, die erziehungsunfähig oder erziehungsunwillig waren. Materieller Besitz ist vielen Eltern wichtiger als die Sorge um ihre Kinder. Ihnen gehört oft die wenigste Zeit. Wie sehr klagen besonders junge Straffällige: "Meine Eltern hatten nie Zeit für mich !" Eine materialistische Eheauffassung verursacht häufig das Versagen von Kindern und Jugendlichen. Die Eheleute mögen sich der schweren Verantwortung für die Kinder bewußt sein, wenn sie die Eheschwierigkeiten mit einer Auflösung der Ehe beheben wollen und so an der Unauflöslichkeit der Ehe rütteln. 200

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