Anton Millner: "Die Gefangenenseelsorge" - Studia Theologica Budapestinensia 1. (1990)

ANHANG

3. ERKLÄRUNG DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ ZUR SORGE UM DIE STRAFFÄLLIG GEWORDENEN MITBÜRGER Vom 27.9.1973 Die katholischen deutschen Bischöfe haben sich auf ihrer Fuldaer Bischofskonferenz 1973 mit der Sorge um den straffällig gewordenen Mitmenschen befaßt. Das Problem der Kriminalität wird in Deutschland immer drängender. Seit Jahren steigt die Zahl der Verbrechen in unserer Wohlstands- und Wohlfahrtsgesellschaft. Werden die Menschen trotz des Wohlstandes oder vielleicht wegen des Wohlstandes immer schlechter? Oder schaffen wir vielleicht immer schlechtere Lebensbedingungen, so daß die Sozialisation der Menschen, besonders der jungen, immer weniger gelingt? Kann die Familie ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen? Oder hat der Straftäter die alleinige Schuld? Solche oder ähnliche Fragen drängen sich dem auf, der sich mit dem Problem der Kriminalität und Straffälligkeit befaßt. Die Gefängnisse sind überfült. Eine neue Strafvollzugsordnung wird als dringend notwendig empfunden. Eine katholische Arbeitsgemeinschaft hat zur neuen Strafvollzugsordung eingehende Vorschläge erarbeitet und den zuständigen Stellen zugeleitet. Wir weisen hier nachdrücklich darauf hin: Die Sorge um den straffälligen Menschen geht nicht nur die an, die im Strafvollzug tätig sind. Sie geht jeden Bürger an. Kümmern sich die Bürger einer Stadt um die Insassen der Strafanstalten in ihrem Raum? Bleiben Bekannte und 199

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