Fejér György: Authentia et vis probandi diplomatum. In codicis diplomatici coronidem (Budae, 1838) - 20.632

40 darauf zu sehen, ob die zur Zeit der Ausstellung derselben schon üblich gewesen sind. Wäre die­ses nicht der Fall, so würde die Urkunde verdäch­tig seyn; träte aber umgekehrt der Fall ein, dass eine Urkunde einen Geschlechtsnamen nicht be­sagte, obgleich dieselbe zu einer Zeit aufgestellt worden wäre, in welcher der Gebrauch derselben schon üblich war, so ist die Urkunde nicht schlech­terdings verdächtig; da einzelne Personen sich auch bis in die späteren Zeiten hinab, keines Geschlechts, noch Taufnamens bedient haben können. Man muss sich aber dafür hüten, dass man nicht verschie­dene in einer Urkunde vorkommende Geschlechts­namen für einen Beweis halte, dass die Personen von verschiedenen Familien gewesen. Bey der Ge­wohnheit sich von Gütern , Wohnörtern, oder an­dern Zufälligkeiten zu nennen, konnten sehr oft Brüder und andere nahe Verwandten ganz ver­schiedene Namen führen, ja selbst dieselben Per­sonen in verschiedener Zeit mit dem Zunamen wechseln. Und ebenfalls ist aus gleichen Zuna­men nicht auf Verwandtschaft zu schliessen ; weil auch diese Zunamen von dem Wohnorte, u. s. w. von verschiedenen, einander völlig fremden Per­sonen angenommen seyn können. Mann kann auch noch weniger bey einer Person, die sich den Zu­namen von einer Gegend gegeben hat, sofort auf den Adel derselben schliessen ; und noch unüber­legter würde es seyn, sie als einen Verwandten, oder Agnaten einer adelichen Familie desselben Namens, zu betrachten. — Aus dem Vorkom­men nicht gebräuchlicher, oder dem Nicht­vorkommen gebräuchlicher Titulaturen lässt sich nichts Bestimmtes hernehmen ; ausser allenfalls in kaiserlichen und königlichen Urkunden, bey den

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