Fejér György: A politikai forradalmak okai : Néhány észrevételekkel (Buda, 1850) - 10.220

37 akar az ujjara huzza, mint a gyűrűt; csak úgy tud­jon velük bánni, mint nagy MáriaTherezia.“ Anek- doten-Buch erste Theil 341. S. Merem ezekhez ké­pest minden becsületes embert felszóllitani: nem érdemlettek-e el bódult honfiaink némi engedmé­nyezést?? feleljen kiki a maga lelkiisméretének. „Aber wie hat die Opposition in ihrem Stre­ben für verbesserte Zustände im Königreiche Un­garn im Jahre 1848. Gesetze in Vorschlag bringen, und zur Sanction des Monarchen treiben können: welche den Bestand des österreichischen Monarchie in ihren Grundfesten erschüttern, und bei einiger Dauer vernichten könnten? rechtvertiget dieser Ver­such, nicht alle Maasregel und die ganze Strenge ge­gen Ungarn, welche seit jener Zeit eingetreten ist ? — Die Beantwortung dieser Frage ist unter den gegen­wärtigen Verhältnissen schwierig, ja unmöglich; in dessen einiges wird man uns doch zu sagen erlauben. — Nur die Constitutionsmässig gebrachten Gesetz­vorschläge erlangten durch die Sanction des gesalb­ten und gekrönten Königs ihre Vollgültigkeit; nach Unterschrift seiner geheiligten Majästet und des da­zu bevollmächtigten Minister ihre Ausführbarkeit; weil nun diese Gesetzvorschläge vom Jahre 1848. keinen Verfassungsmässigen, also rechtlichen Ur­sprung haben, in dem sie ohne, selbst gegen die Instructionen der Abgeordneten der Nation votirt worden sind, können ihre Bestimmung und alle daraus begleiteten Rechtfolgerungen in keinem Fal­le für oder gegen die Nation entscheiden, viel we­niger zur Grundlage einer neuen Reichsverfassung genommen werden, u. s. w. „Nicht der Adel hatte so grossen Einfluss auf die Revolution, die Revolution hatte unbeschränkten auf den Adel; — dieser musste sich durch seinen innern Zwiespalt sowohl, als durch den Zeitgeist ohnmächtig gemacht, aller festen Selbständigkeit beraubt, jener

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