Fejér György: A politikai forradalmak okai : Néhány észrevételekkel (Buda, 1850) - 10.220
37 akar az ujjara huzza, mint a gyűrűt; csak úgy tudjon velük bánni, mint nagy MáriaTherezia.“ Anek- doten-Buch erste Theil 341. S. Merem ezekhez képest minden becsületes embert felszóllitani: nem érdemlettek-e el bódult honfiaink némi engedményezést?? feleljen kiki a maga lelkiisméretének. „Aber wie hat die Opposition in ihrem Streben für verbesserte Zustände im Königreiche Ungarn im Jahre 1848. Gesetze in Vorschlag bringen, und zur Sanction des Monarchen treiben können: welche den Bestand des österreichischen Monarchie in ihren Grundfesten erschüttern, und bei einiger Dauer vernichten könnten? rechtvertiget dieser Versuch, nicht alle Maasregel und die ganze Strenge gegen Ungarn, welche seit jener Zeit eingetreten ist ? — Die Beantwortung dieser Frage ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen schwierig, ja unmöglich; in dessen einiges wird man uns doch zu sagen erlauben. — Nur die Constitutionsmässig gebrachten Gesetzvorschläge erlangten durch die Sanction des gesalbten und gekrönten Königs ihre Vollgültigkeit; nach Unterschrift seiner geheiligten Majästet und des dazu bevollmächtigten Minister ihre Ausführbarkeit; weil nun diese Gesetzvorschläge vom Jahre 1848. keinen Verfassungsmässigen, also rechtlichen Ursprung haben, in dem sie ohne, selbst gegen die Instructionen der Abgeordneten der Nation votirt worden sind, können ihre Bestimmung und alle daraus begleiteten Rechtfolgerungen in keinem Falle für oder gegen die Nation entscheiden, viel weniger zur Grundlage einer neuen Reichsverfassung genommen werden, u. s. w. „Nicht der Adel hatte so grossen Einfluss auf die Revolution, die Revolution hatte unbeschränkten auf den Adel; — dieser musste sich durch seinen innern Zwiespalt sowohl, als durch den Zeitgeist ohnmächtig gemacht, aller festen Selbständigkeit beraubt, jener