Folia Theologica 22. (2011)
Kránitz Mihály: Der Pluralismus der Religionen aus dem Gesichtspunkt der Mission
DER PLURALISMUS DER RELIGIONEN ... 47 das grundlegende Recht zur Religionsfreiheit öffentlich anerkannt: „Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, dass alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so daß in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen - innerhalb der gebührenden Grenzen - nach seinem Gewissen zu handeln. Ferner erklärt das Konzil, das Recht auf religiöse Freiheit sei in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person selbst gegründet, so wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und durch die Vernunft selbst erkannt wird" (DH 2). Die Religionsfreiheit bezieht sich nicht nur auf die Einzelnen sondern auch auf die Gruppen: „Deshalb steht diesen Gemeinschaften, wenn nur die gerechten Erfordernisse der öffentlichen Ordnung nicht verletzt werden, Rechtens die Freiheit zu, daß sie sich gemäß ihren eigenen Normen leiten, der Gottheit in öffentlichem Kult Ehre erweisen, ihren Gliedern in der Betätigung ihres religiösen Lebens beistehen, (...) sich frei versammeln (...) können" (DH 4). IV. Päpstliche Äusserungen über die nichtchristlichen Religionen Als ein bedeutendes Dokumentum gilt das apostolische Schreiben nach der Bischofssynode vom Jahre 1974, Evangelii nuntiandi (1975) über die Evangelisierung in der Welt von heute. Neben den zahlreichen Themenkreisen bezüglich der Evangelisierung ist hier die christliche Beurteilung des interreligiösen Dialogs und der nichtchristlichen Religionen zu finden, was eine wichtige Grundlage der vorherigen ist. Papst Paulus VI. schrieb - vielleicht nicht zufällig - reflektierend auf die neuen Vorstellungen: „So hört man allzuoft in den verschiedensten Formen sagen: Eine Wahrheit auferlegen, und sei es die des Evangeliums, einen Weg aufdrängen, sei es der zum Heile, ist nichts anderes als eine Vergewaltigung der religiösen Freiheit. Im übrigen, so fügt man hinzu, wozu überhaupt das Evangelium verkünden, wo doch die Menschen durch die Rechtschaffenheit des Herzens zum Heil gelangen können. Außerdem weiß man doch, daß die Welt und die Ge