Folia Theologica 19. (2008)

Csernai Balázs: "Diener des höchsten Gottes sein" (Apg 16,17) - indirekte Verkündigung in Apg 16,16-40

35 „DIENER DES HÖCHSTEN GOTTES SEIN" fahr wird ihm also eine Option des Lebens gezeigt, das der Herr nicht nur seinen beiden Missionaren, sondern allen Menschen schenken will. Eine Darstellung der Lehre von Christus konnte durch die Hingabe der Missionare ersetzt werden. Die Missionare nutzen ihre Beziehung mit Christus also nicht zu ihrem eigenen Vorteil - etwa um aus dem Gefängnis zu entkommen -, sondern setzen sie in der Verkündigung ein. Das im Namen Jesu ver­kündete Heil wird so auch dem Gefängniswächter und seinem Haus zuteil, indem sie die Taufe empfangen. Die Taufkatechese wird als XÔyoç TOD tcupiou bezeichnet (V 32). In diesem Fall ging der verbalen Darlegung des Kerygmas das Wunder und das Verhalten der Missio­nare voraus, wobei letzteres die größere Überzeugungskraft besaß. So wird der Inhalt der Verkündigung am Beispiel konkreter Christen il­lustriert. Die Annahme des Heiles in der Taufe führt zur freudigen Feier - der Gefängniswächter stimmt mit seinem Haus ein in das von Paulus und Silas angefangene Lob Gottes (V 34). Entlassung (V 35-40) Am nächsten Tag werden die Missionare durch die Behörde freige­lassen (V 35). Warum sich die Strategoi so entschieden haben, wird im Text nicht erwähnt. Die westliche Lesart bringt die Freilassung mit dem Erdbeben zusammen, ohne zu erwähnen, wie die Behörde den Zusammenhang zwischen Einkerkerung der Missionare und dem Erd­beben feststellen konnte. Die Kommentatoren gehen davon aus, dass der Beschluss ohne Rückgriff auf das Erdbeben gefasst wurde und ver­suchen die Motivation der Freilassung zu erklären.44 Für die Erzählung 44 Nach Haenchen, Apostelgeschichte, 479 hält die Behörde „die Geißelung und eine Kerkemacht samt Ausweisung für eine ausreichende Strafe". Dabei übersieht er, dass die Behörde bei der Anklage sich mit dem Fall gar nicht beschäftigt hat. Dieser Tatsache wird Roloff, Jürgen, Die Apostelge­schichte. NTD 5, Göttingen, 1988, 248 gerecht, indem er meint, dass die Be­hörde eingesehen hat, „daß die rechtliche Basis für eine reguläre Verurtei­lung zu schwach ist", oder Schneider, Apostelgeschichte II, 218 der die Inhaftierung als vorsorgliche Maßnahme der Behörde betrachtet. Schille, Apostelgeschichte, 348 verfolgt einen ähnlichen Gedanken, wenn er die Frei­lassung durch die Täuschung der Behörde begründet. Diese Deutungen werfen die Frage auf: Wenn die Behörde sich am Tag der „Verhandlung"

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