Folia Theologica 19. (2008)

Puskás Attila: Die Läuterung nach dem Tod - Neue Gesichtspunkte in der Enzyklika "Spe salvi" von Papst Benedikt XVI.

T 232 PUSKÁS, Attila über das Purgatorium beweisen, und wenn ja, welches diese Stellen sind, auch nicht, wie unter dieser Hinsicht 1 Kor 3,13-15 zu verstehen ist. Das Konzil von Florenz (1439-1445) wiederholte fast wortwörtlich die Lehre über das Purgatorium des II. Konzils von Lyon in der Bulle Latentur caeli (1439), die die glaubensmäßige Übereinstimmung mit den Griechen aussagt (DH 1304). Wir finden in beiden Texten diesel­ben inhaltlichen Elemente (ehrliche Reue und Scheiden aus der Welt in Liebe; mangelhafte Genugtuung für die Sünden; läuternde Strafen; helfende Wirkung der Fürbitte der Kirche zur Linderung der Strafen) und dieselben Fachausdrücke (satisfactio, poenis purgatoriis post mortem purgari). Auch in der Bulle des Konzils von Florenz finden wir keine biblischen Verweise und auch nicht den Ausdruck „Fegefeuer". Das Konzil von Trient bestärkte ebenfalls die traditionelle Lehre im Beschluss über das Purgatorium (1563; DH 1820; vgl. das Tridentini- sche Glaubensbekenntnis: DH 1867). Das Konzil, das auf die Anklagen der Reformation antworten sollte, sprach nur kurz über die Läuterung nach dem Tod. Es sagt aus, dass es ein Purgatorium gibt und dass den dort gefangenen Seelen das Fürbittgebet der Gläubigen, und vor allem das Altarsakrament helfen. Es legt den Bischöfen nahe, den Gläubigen die nüchterne katholische Lehre über die Läuterung weiterzugeben und nicht zuzulassen, dass solche Ansichten verbreitet werden, die un­sicher sind, die Aberglauben und Eigennutz vermuten lassen oder ein­fach nur reine Neugier stillen wollen. Mit diesen Mahnungen will das Konzil nicht nur Vorwürfe ausgleichen, sondern verweist vermutlich auch darauf hin, dass im Rahmen der Lehre über das Purgatorium die theologische Beantwortung von Detailfragen auf Schwierigkeiten und an Grenzen stößt. Es ist nicht Aufgabe der Kirche, auf alle neugierigen Fragen eine sichere und autoritäre Antwort zu geben, die theologische Interpretation sollte vielmehr auch mit ihren eigenen Grenzen rechnen. Der Konzilsbeschluss beruft sich nicht auf konkrete Bibelstellen, die der Purgatoriums-Lehre zugrunde liegen - wie es das II. Konzil von Lyon und das Konzil von Florenz auch nicht getan haben. Nur allge­mein verweist es auf die Heilige Schrift und auf das alte Zeugnis der Kirchenväter sowie auf die Lehre früherer Konzilien. In der Termino­logie folgt es der Formulierung der beiden anderen Konzilien insofern, als es den Ausdruck „Fegefeuer" (ignis purgatorius) nicht verwendet. Der Sprachgebrauch ist insofern näher zum Brief des Papstes Innozenz IV., als es anstelle von „läuternde Strafen" (poenis purgatoriis) das

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