Folia Theologica 19. (2008)

Puskás Attila: Die Läuterung nach dem Tod - Neue Gesichtspunkte in der Enzyklika "Spe salvi" von Papst Benedikt XVI.

DIE LÄUTERUNG NACH DEM TOD 231 2. Lehramtliche Äußerungen über die Läuterung nach dem Tod Damit wir die Bedeutung der Lehre über die Läuterung nach dem Tod im Rundbrief des Papstes Benedikt XVI. besser ermessen können, müssen wir zuerst kurz die wesentlichen Aussagen der früheren Lehramtsäußerungen zu diesem Themenkreis in Betracht ziehen. Die erste der offiziellen lehramtlichen Äußerungen war der Brief von Papst Innozenz IV. (1245) an den Gesandten des Heiligen Stuhles, der mit den Griechen verhandeln sollte, in dem der Papst die katholische Lehre in Bezug auf das Fegefeuer zusammenfasst. Wesentliche Ele­mente darin sind die folgenden: (1) in diesen Zustand nach dem Tod kommen diejenigen, die ohne Todsünde, aber mit lässlichen oder klei­neren Sünden in ihrer Seele sterben, oder die so scheiden, dass sie vor dem Tod die Vergebung ihrer Sünden erhalten haben, aber die für sie notwendige poenitentia nicht in voller Ganzheit ableisten konnten; (2) am Ort des Fegefeuers werden die Seelen von diesen kleineren Sünden durch ein vorübergehendes Feuer geläutert; (3) die Kirche kann diesen Seelen in der Läuterung mit ihren Gebeten helfen. Der Brief des Paps­tes beruft sich auf Mt 12,32 und auf 1 Kor 3,13-15 als auf dieser Lehre zu Grunde hegende Texte, er benutzt die Ausdrücke „Purgatorium" und „vorübergehendes Feuer" (transitorio igne; DH 838). Einige Jahrzehnte später legte das II. Konzil von Lyon (1274) den katholischen Glauben über das Purgatorium, das der Kaiser von Kon­stantinopel, Michael Paläologus, als Glaubensbekenntnis vorgeschrie­ben hatte, mit den folgenden Worten fest: „Wenn sie aber in wahrer Buße in der Liebe verschieden sind, ohne zuvor durch würdige Früchte der Buß für das Begangene und Unterlassene Genugtuung geleistet zu haben (satisfecerint), so werden ihre Seelee ... nach dem Tod durch Reinigungs-bzw. Läuterungsstrafen (poenis purgatoriis seu catharteriis) gereinigt: Und zur Milderung derartiger Strafen nützen ihnen die Fürbitten der lebendigen Gläubigen, nämlich Meßopfer, Gebete, Almosen und andere Werken der Frömmigkeit, die von den Gläubigen entsprechend den Anordnungen der Kirche für andere Gläubige gewöhnlich verrichtet werden" (DH 856). Im Text des Glau­bensbekenntnisses scheint kein Verweis auf konkrete Bibeltexte auf, auch nicht der Ausdruck „Fegefeuer" (ignis purgatorius). Daraus kön­nen wir schließen, dass das Konzil nicht die Absicht hatte, Stellung zu beziehen in der Frage, ob konkrete Bibelstellen eindeutig die Lehre

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