Folia Theologica 19. (2008)

Kuminetz, Géza: Die Teilnahme des katholischen Menschen am öffentlichen Leben im Lichte der gesellschaftsphilosophie von Sándor Horváth O. P.

DIE TEILNAHME DES KATHOLISCHEN MENSCHEN 181 lkommnen, und im Laufe dieser Tätigkeiten von Christus Zeuge able- gen. 4) Nach dem 2 § des K. 256. muss die soziale Lehre der Kirche den Seminaristen beigebracht werden, damit sie sie den Gläubigen beibrin- gen, richtig erklären können. Der 1 § des K. 287. spornt die Kleriker an, den gerechten Frieden und das Einverständnis zwischen den Men­schen zu fördern; der 2 § schreibt vor, dass die Kleriker in politischen Parteien und Gewerkschaften keine führende Rolle übernehmen, ausgenommen, wenn sich die Tätigkeit nach Beurteilung der kirchli­chen Behörde wegen des Schutzes der Rechte der Kirche oder wegen des Dienstes des Allgemeingutes als begründet erweist. 6) Nach der Vorschrift des 1. § des K. 528. ist jeder Pfarrer verpflichtet, die Tätigkei­ten in seinem Pfarrhaus zu unterstützen, die den Geist des Evange­liums, auch was die gesellschaftliche Gerechtigkeit anbelangt, fördern. Nach dem 1. § des K. 529. ist der Pfarrer verpflichtet, auch für die Armen der Pfarrei zu sorgen. Das unversehrte und gesunde öffentliche Leben ist also ein berufe­ner Bewahrer und Unterstützer der in der Einführung erwähnten grundlegenden Relationen, der Relationen, deren Pflege und Kultivie­ren jedem einzelnen Menschen den Schlüssel gibt, mit dessen Hilfe man wirklich als die Krone der Schöpfung sein Leben führen kann, und sich der Shalom, das heisst der Frieden unter den Menschen ver­wirklichen kann. Eben deshalb ist der christliche Mensch ein guter Bürger der Gesell­schaft. Er gibt dem Kaiser, was ihm gehört, und mit der Zeugnisablage im öffentlichen Leben erinnert er auch den Kaiser und jeden Menschen mild und demütig daran, dass nicht einmal sie vergessen, im gesell­schaftlichen Leben Gott zu geben, was Ihm gebührt, das heisst sie müs­sen die Hüter und Förderer der moralischen Ordnung werden. ANHANG Die Teilnahme des Gläubigen an der Politik 1. Die Politik als menschliche Zusammenarbeit ist eine aktive Teil­nahme am bürgerlichen, öffentlichen Leben. 2. Der Leiter dieser Tätigkeit ist die Tugend der Klugheit des öffent­lichen Lebens, die prudentia politica. 3. Als Tugend zieht das die Tätigkeit des öffentlichen Lebens unter die Kontrolle der grossen, allgemeinen moralischen Gesetze und Ziele.

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