Folia Theologica 19. (2008)

Kuminetz, Géza: Die Teilnahme des katholischen Menschen am öffentlichen Leben im Lichte der gesellschaftsphilosophie von Sándor Horváth O. P.

180 KUMINETZ, Géza beziehungsweise macht auch den Satz leichter einsehen, dass Christus der Erlöser sogar des politischen Lebens ist. Zur gleichen Zeit müssen wir feststellen, dass die Kirche als solche nicht politisiert, sie aber trotz­dem ein entschlossener Kämpfer der Wahrheit, folglich der gesell­schaftlichen Gerechtigkeit ist. Das bedeutet, dass Christus durch seine Kirche ungeachtet des Nichtgefallens, beziehungsweise des Schrec­kens der weltlichen Machtsfaktoren seinen Gläubigen, den Gliedern des mystischen Leibes beibringt, Ihn vor den Menschen bekennen, da­mit Er sie vor dem Ewigen Vater auch nicht verleugnet. Die Kirche zeigt eine Staatsidee auf, die für ihre Bürger die vollkommene Ver­wirklichung und den völligen Schutz zum Ziel setzt, was in grossen Linien der Säuberung der Gesellschaft von den Dämonen entspricht, was nicht die Kraft der Waffen, sondern die Erziehung und die Zielset­zung der richtigen Ideen und Idealen, bzw. deren Geltendmachung im öffentlichen Leben verrichtet. Und wenn wir das Kirchliche Gesetzbuch betrachten, das die diszip­linäre Projektion der Lehre der Kirche beinhaltet und auf der Sprache des Kanonrechts die Obliegenheiten der Gläubigen und der Pastore verfasst, halten wir dann kurz die Vorschriften der folgenden Kanons für beachtenswert: 1) Vor allem die Kanons 747-748, die festsetzen, dass die katholische Kirche von Christus bis ins Ende der Zeit und un­widerruflich Vollmacht erhalten hat, das Evangelium allen Völkern unfehlbar zu verkündigen, ohne jemanden mit Gewalt zum Bekennen des katholischen Glaubens zu zwingen. Wenn also die katholische Kir­che über die Gesellschaftszustände eine moralische Meinung äussert, macht nichts anderes, als ihre von Christus erhaltene Mission erfüllt, sie handelt also vollkommen rechtsmässig (mit Liebe und Gerechtig­keit). 2) der 2 § des K. 222 schreibt allen Christgläubigen, Laien und Klerikern vor, die gesellschaftliche Gerechtigkeit zu fördern und mit Rücksicht auf Gottes Befehl den Armen von ihren eigenen Einkommen zu helfen. 3) Der 2 § des K. 225 schreibt für die Laien vor, dass sie die Ordnung der irdischen Welt ensprechend ihrer persönlichen Lebenssi­tuation mit dem Geist des Evangeliums durchtränken,56 sie vervol­56 Aufgrund des konzilischen Dokumentes mit den Anfangsworten Apostoli­don actuositatem gehören die folgenden zur Ordnung der Dinge aus dieser Welt: „die Güter des Lebens und der Familie, die Kultur, die Wirtschaft, die Berufszweige, die Institutionen der politischen Gemeinschaften, die inter­nationalen Beziehungen".

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