Folia Theologica 19. (2008)

Kuminetz, Géza: Die Teilnahme des katholischen Menschen am öffentlichen Leben im Lichte der gesellschaftsphilosophie von Sándor Horváth O. P.

DIE TEILNAHME DES KATHOLISCHEN MENSCHEN 169 meingut entweder nicht berücksichtigt oder innerhalb von sich selbst darüber verfügende Subjekte duldet, oder schliesslich den dem Allge­meingut nicht entsprechenden, auf dessen Kosten vorgehenden Ge­staltungen Raum gibt, sich selbst verleugnet, ist zur Erfüllung seiner besonderen Aufgabe nicht geeignet ist.38 So darf der Staat die destruk­tiven Ideen und ihre Verbreitung nicht dulden, weder in der Wissen­schaft noch in der Kunst, mit einem Wort in der Kultur; er darf die Ver­letzung der grundlagenden menschlichen Rechte nicht tolerieren, er darf die ungerechten Eigentumsverhältnisse und die infolgedessen entstehenden diskriminativen Produktionsverhältnisse nicht dulden; er darf die Verwendung des Dopppelmasses nicht dulden, mit einem Wort darf der Staat das offene oder versteckte Entgegenstellen mit dem moralischen Gesetz nicht dulden. Im entgegengesetzten Fall be­ginnt die im nächsten Kapitel ausführlich behandelte Dämonisierung alle Bereiche der Gesellschaft zu zersetzen. Zur Ausgleichung dieser Zersetzung dient heutzutage das Überwuchemlassen des geschriebe­nen Gesetzes als Mittel, das - gegen allen Anschein - gerade mit der Kompliziertheit der Überregelung die gesellschaftliche Krise noch wei­ter vertieft. Ein eigenes Kapitel widmet Horváth der staatlichen Selbstbestim­mung. Das heisst, er sucht und findet die Antwort auf die Frage, was die Bestimmung des Allgemeingutes bedeutet, beziehungsweise wann ein Staat seine Existenzberechtigung verliert, folglich auf welche Weise die Bürger einen neuen Staat gestalten können. Hier wird uns jetzt die­ser letztere Gesichtspunkt interessieren, das heisst, ob die Bürger die Selbstbestimmung über dem Staat nach ihrem Willen zurücknehmen können. Unser Philosoph gibt die Antwort, dass sich die Selbstbestim­mung der Völker ausschliesslich auf die Unabhängigkeit des Staates, dass heisst auf die konkrete Bestimmung des Allgemeingutes bezieht, beziehungsweise darauf, dass das Schicksal der Statsbürger ohne einen fremden Einfluss geordnet wird.39 Das heisst, seine Antwort auf die ge­stellte Frage ist verneinend. Es ist gleichzeitig eine allgemein bekannte 38 Vgl. HORVÁTH, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vom hl. Tho­mas], in HORVÁTH, S., Örök eszmék és eszmei magvak Szent Tamásnál [Ewige Ideen und Ideensamen beim hl. Thomas], Budapest 1944, 305. 39 Vgl. HORVÁTH, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vom hl. Tho­mas], in HORVÁTH, S., Örök eszmék és eszmei magvak Szent Tamásnál [Ewige Ideen und Ideensamen beim hl. Thomas], Budapest 1944, 320.

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