Folia Theologica 19. (2008)

Kuminetz, Géza: Die Teilnahme des katholischen Menschen am öffentlichen Leben im Lichte der gesellschaftsphilosophie von Sándor Horváth O. P.

168 KUMINETZ, Géza ten des Naturrechts bedeuten. Diese Staatsidee anerkennt als den ein­zigen Gesetzgeber über sich ausschliesslich Gott. Andere Staaten, ge­sellschaftliche Organisationen unter dem Staat, Parteien, Individuen dürfen also nicht zu Gesetzgebern des Staates werden. Falls eine Staatsmacht Gott, als den höchsten Gesetzgeber achtet, ist in diesem Falle das Problem des wirklichen Sitzes der Macht für die christliche Philosophie ein indifferente Frage; das heisst, ob die Monarchie besser ist als die Demokratie, oder umgekehrt. Da die Bürger des Staates freie und im Rahmen des Allgemeingutes frei verfügende Personen sind (al­so keine Sklaven), ist deshalb die Staatseinrichtung wünschenswerter, in der den das Allgemeingut verwirklichenden Faktor, das heisst die Macht auch diejenigen unterstützen, denen das zugute kommt. Das ist die sogenannte monarchia democratisata, mit dem Ausdruck von Hor­váth gesagt. Dieser begründeten Einrede in die Staatsgeschäfte dient - innerhalb des Wirkungskreises des moralischen Gesetzes verbleibend die Presse-, beziehungsweise die Redefreiheit, und die das moralische Gesetz gleichfalls respektierende Gewissens- und Religionsfreiheit, diese Freiheitsrechte mit ihren Folgen, z. B. Errichtung eines neuen Fernseh- oder Radiokanals, Gründung von Vereinigungen und Orga­nisationen für anständige Zwecke, Protest und Unzufriedenheit, eben­falls unter Berücksichtigung des Morals und Anstands usw. Die Hauptaufgaben der Staatsmacht sind die sog. Temperierung, das heisst das Geeignetmachen der Mehrheit zu einem organischen Leben, und die sog. Informierung, die die eigentliche Verwirklichung der vorherigen ist, immer Rücksicht nehmend auf die von der Natur bestimmenden Rechte der Person, der Familie und der Heimat. Der Staat hat vor allem eine Erziehungsfunktion, und zwar, dass er seinen Bürgern (und natürlich noch mehr seinen Politikern!) das Schaffen des Allgemeingutes beibringt. Denn solange die Masse „durch die Idee des Allgemeingutes nicht durchdringt ist und das ihr kein einheitliches Dasein und keine einheitliche Auftrittsweise gibt, kann bis dahin von einem gesellschaftlichen Leben, von der Verwirklichung des allgemei­nen und über allen Interessen stehenden Guten, bzw. von der Ergän­zung der Mangeln der Gesellschaftselemente, also vom Staat, vom staatlichen Leben nicht die Rede sein."37 Und der Staat, der das Allge­37 Vgl. HORVÁTH, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vom hl. Tho­mas], in HORVÁTH, S., Örök eszmék és eszmei magvak Szent Tamásnál [Ewige Ideen und Ideensamen beim hl. Thomas], Budapest 1944, 303.

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