Folia Theologica 19. (2008)
Kuminetz, Géza: Die Teilnahme des katholischen Menschen am öffentlichen Leben im Lichte der gesellschaftsphilosophie von Sándor Horváth O. P.
DIE TEILNAHME DES KATHOLISCHEN MENSCHEN 167 renden Rechten wesentlich unterscheidet."34 Dieser Staat ist jedoch ein solcher Rechtssubjekt und eine solche Rechtsquelle, dessen zentrale Zielsetzung die Verwirklichung des idealen Menschen mit der konkreten und theoretischen Bestimmung, beziehungsweise die Verwirklichung des Allgemeingutes ist. Wir können vielleicht auch so formulieren, dass das Allgemeingut unter Berücksichtigung der in der Einführung entworfenen vier Grundrelationen auf wirklich humane Weise bestimmt beziehungsweise verwirklicht werden kann. Nach Horváth ist die Herausbildung des Staates der Höhepunkt des menschlichen Gesellschaftswerdens, denn nach seiner Definition ist der Staat: „Die Gesellschaft hat den Interessenbund, der das allgemein Gute, das Allgemeingut, also die Verwirklichung der sich auf das irdische Leben des Menschen und auf alle Bereiche erstreckenden wahren Güter und Ideen, oder - falls ein Bereich von diesen den Machtskreis des Menschen übertreffen würde - den Schutz und Förderung von diesen als seinen Zweck kennt."35 Von diesem Standpunkt aus ist jeder Staat, klein oder gross, was die Würdigkeit anbelangt, gleich, und seine Würdigkeit offenbart sich gerade in seiner Selbstbestimmungsfähigkeit. Diese Fähigkeit übt er durch die Macht36, die sich in der vollkommen unabhängigen Praxis der Gesetzgebung, des Verteidigungswesens, beziehungsweise der Justiz äussert. Diese staatlichen Anordnungen dürfen jedoch das vom Gott für immer schaffenden Gesetz, den ewigen Gesetz nicht vermeiden, den für den Staat vor allem die Vorschrif34 Vgl. HORVÁTH, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vom hl. Thomas von Aquin], in HORVÁTH, S., Örök eszmék és eszmei magvak Szent Tamásnál [Ewige Ideen und Ideensamen beim hl. Thomas], Budapest 1944, 284. 35 Vgl. HORVÁTH, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vom hl. Thomas], in HORVÁTH, S., Örök eszmék és eszmei magvak Szent Tamásnál [Ewige Ideen und Ideensamen beim hl. Thomas], Budapest 1944, 288. 36 Die Staatsmacht wird von unserem Verfasser auf die folgende Weise bestimmt: „ Die Macht ist eine aus dem Ordnen des Verstandes und des Willens stammende geistliche und moralische Kraft, die die Elemente der Gesellschaft zu einem organisierten Ganzem verbindet und in dieser Eigenschaft zusammenhält, und sie mit ihrem Befehlwort und den damit verbundenen Anordnungen, aber wenn es sein muss, auch mit Zwangsmitteln regiert und zum Zweck des staatlichen Lebens führt." Vgl. HORVÁTH, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vom hl. Thomas], in HORVÁTH, S., Örök eszmék és eszmei magvak Szent Tamásmái [Ewige Ideen und Ideensamen beim hl. Thomas], Budapest, 1944, 293, 2. jegyzet [2. Bemerkung].