Folia Theologica 19. (2008)

Kuminetz, Géza: Die Teilnahme des katholischen Menschen am öffentlichen Leben im Lichte der gesellschaftsphilosophie von Sándor Horváth O. P.

DIE TEILNAHME DES KATHOLISCHEN MENSCHEN 165 Machtausübenden müssen solche Gesetze bringen, die den Bürgern das Eigentum sichern, mit dessen Hilfe sie ein menschenwürdiges Le­ben führen können. Es darf nicht sein, dass das Eigentum die Gesell­schaft auf der einen Seite in eine Unzahl von Besitzlosen und auf der anderen Seite in eine kleine Gruppe von Steinreichen verteilt. Ein jeder ist verpflichtet, sein gesetzlich erworbenes Eigentum mit klugem Mass zu gebrauchen, und den Überfluss den Entbehrenden zu geben. Ob das mit persönlicher Austeilung der Almosen oder vom Staat vorge­schriebenem Steuersystem geschieht, gibt der Glaube diesbezüglich keine näheren Anweisungen, nur folgendes: wer Not leidet, hat das Recht, im Verhältnis zu seiner Not die Güter zu benutzen, beziehungs­weise dass der Überfluss zu gesellschaftlichen Zwecken zu verwenden ist. Hier, neben den Gesetzen der Eigentumsverhältnisse haben heute auch die Gesetze bezüglich der Arbeit eine besonders grosse Rolle. Die Möglichkeit zur Arbeit muss jedem Bürger der Gesellschaft gesichert werden, der arbeiten will. Die Einkommen müssen auch sichern, dass ein jeder nach seinen Fähigkeiten und Begabungen lernen und an den Segen der Kultur teilnehmen kann. Horváth nimmt als eingefleischter Thomist das Privateigentum in seinen Schutz, nicht vergessend seine gesellschaftlichen Bezüge. Nach dem hl. Thomas von Aquin bringt er drei Argumente für das Privat­eigentum vor, gegenüber dem Gesellschaftseigentum. 1) Das Privat­eigentum bewegt einen wirksamer zur Arbeit (ein jeder kümmert sich mehr um sein Eigenes); 2) es herrscht eine grössere Ordnung, wenn man mit dem eigenen Besitz umgeht (der Sinn für Verantwortung ent­wickelt sich besser dort, wo ein jeder die Güter mit seiner eigenen Arbeit und Erfindungskraft erworben hat). Die Arbeit ist „die der Na­tur bezahlte Steuer, der wahre Robot des Menschen für das Leben, aber das Privatvermögen ist der beste Arbeitsaufseher, und deshalb ist es eine moralische Notwendigkeit."31 Und 3) der gesellschaftliche Frie­den: Wo nicht festgelegt ist, wem was und warum gebührt, dort herrscht Unruhe. Auch von diesem Gesichtspunkt aus ist das Privateigentum als eine moralische Notwendigkeit zu betrachten. Neben den oben genannten, auf hl. Thomas zurückzuführenden drei Argumenten erwähnt Horváth auch die durch die Natur bestimm­ten Grenzen des Eigentumsrechts. Mit welcher Erfindung jemand auch 31 Vgl. HORVÁTH, S., A tulajdonjog Szent Tamásnál [Das Eigentumsrecht beim hl. Thomas), in Katolikus közélet, Budapeset 1928, 49.

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