Folia Theologica 19. (2008)
Kuminetz, Géza: Die Teilnahme des katholischen Menschen am öffentlichen Leben im Lichte der gesellschaftsphilosophie von Sándor Horváth O. P.
164 KUMINETZ, Géza Und was die Kultur anbelangt, kann sie auch nicht die Abhängigkeit von dem moralischen Gesetz verlassen. Horváth betrachtet die Kultur als naturwidrig, wenn 1) sie behauptet die absolute Autonomie des Verstandes. Das bedeutet, dass sie über und ausser sich selbst keinen Gesetzgeber kennt, und sie betrachtet sich selbst als den einzigen Gesetzgeber. 2) wenn wir die oben erwähnte Autonomie theoretisch doch nicht behaupten, verhindern wir aber in der Praxis, dass der Verstand und der Wille zu ihrem Gesetzgeber, Gott zu gelangen. Unter diesen verhindernden Faktoren müssen wir die verblendete Leidenschaft, die schlechten Gewohnheiten, beziehungsweise die Verderbnis und Entsittlichung der Natur sehen, wenn sich der Betreffende in der Bosheit versockt.28 Auch die Kultur wird durch die Liebe und Gerechtigkeit zusammengehalten, deren Gegensätze der Hass und die Ungerechtigkeit sind. Die ersten bauen, die letzteren zerstören. Zur Beherrschung dieser letzteren Zerstörungskräfte dient der Rat: Gib mit deinen ungerechten Handlungen keinen Grund zum Hass! Das ist auch ein Befehl des Naturrechts.29 Diesen Gegenstandskreis schliesst Horváth mit der Feststellung: Die von den moralischen Prinzipien getrennte Politik ist ebenso eine Verirrung, wie auch die unmoralische Kunst oder Wissenschaft. Beziehungsweise: „Je mehr Licht von Christus in die menschliche Gesetzgebung kommt, und je mehr die Kraft von Christus die Menschen durchdringt, desto mehr kann man von den Gemeinschaften der Gesellschaft erwarten, desto dauerhafter, übernazionaler und von lebendiger, sozialer Wahrheit werden sie sein."30 3.3. Die Rolle des Eigentumsrechts im Gesellschaftsleben Mit dieser Frage wünsche ich mich nur sehr kurz zu befassen. Oben haben wir schon festgestellt, dass die Eigentumsverhältnisse in einer Gesellschaft das Schicksal und die Aussichten der Menschen entscheidend bestimmen. Auch hier muss der moralische Gesetz herrschen, die 28 Vgl. HORVÁTH, S., Társadalmi alakulások és a természetjog [Gesellschaftliche Formationen und das Naturrecht], Budapest 1942,37-38. 29 Vgl. HORVÁTH, S., Társadalmi alakulások és a természetjog [Gesellschaftliche Formationen und das Naturrecht], Budapest 1942, 39. 30 Vgl. HORVÁTH, S., Társadalmi alakulások és a természetjog [Gesellschaftliche Formationen und das Naturrecht], Budapest 1942, 30-31.