Folia Theologica 19. (2008)

Kuminetz, Géza: Die Teilnahme des katholischen Menschen am öffentlichen Leben im Lichte der gesellschaftsphilosophie von Sándor Horváth O. P.

160 KUMINETZ, Géza räumlichen, personalen und sachlichen Voraussetzungen, des ge­schichtlichen und gesellschaftlichen Kontextes. Der Glaube kann nur aussschliesslich das fordern, und muss auch tun, dass die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze des öffentli­chen Lebens mit den Prinzipien des Glaubens und Morals nicht in Wi­derspruch stehen; ferner, dass im Laufe der Lösung der erhobenen Probleme die Betreffenden stets von den Tugenden der Liebe und Gereechtigkeit geführt werden. Das sind also die Rahmen, innerhalb von denen das freie Handeln einen äusserst grossen Raum hat. Des­halb ist es in der Entstehung der verschiedenen Meinungen, bzw. der die Prinzipien nicht verneinenden Kompromisse nichts auszusetzen. Deshalb soll niemand erwarten, dass die Kirche in die Hände der Menschen ein politisches Programm gibt, und auch keiner soll darauf rechnen, dass es genug sei, nur die aus dem Glauben folgenden Prin­zipien zu verwenden, um am öffentlichen Leben kompetent teilzuneh­men. Die aktive Teilnahme am öffentlichen Leben verlangt eine grosse politische Klugheit und eine gründliche Bewandertheit in vielen Wis­senschaften, vor allem in der Gesellschaftswissenschaft. Der Glaube gibt ausschliesslich den moralischen Sinn, ihn kann aber ausschliess­lich der Glaube geben, das heisst die Fähigkeit und Fertigkeit, dass ein jeder die Gemeinschaftsgüter nach dem moralischen Gesetz behandelt, und das Allgemeingut in ihrem Licht schätzen kann. Das bedeutet al­so, dass man, obwohl ein jeder das Bewandertsein in den politischen Wissenschaften von den Experten dieser Wissenschaften erlernen muss, ohne den Glauben nicht den Sinn besitzen wird, der den Politi­ker zur richtigen Handlung fähig und bereit macht. Ohne die morali­schen Prinzipien werden die Fachkentnisse zu dämonischen Mitteln des Macchiavellismus. Der Glaube schweigt auch in anderen Fragen der Politik; ob die Industrie oder die Landwirtschaft, oder aber der Handel entwickelt werden soll oder nicht. Der Glaube verbietet nur, dass die partialen Interessen in so einem Licht erscheinen, als ob andere zur Geltung zu bringenden Gesichtspunkte im Laufe der Lösung der Probleme nicht mehr so wichtig wären. Der Glaube verlangt von den Verantwortli­chen auch, die Verwaltung des Allgemeingutes, die Verteilung der hergestellten Güter gewissenhaft zu verrichten. Der Glaube mischt sich in die Regierungstätigkeit, besonders in die Gesetzgebung empfindsam ein. Man darf nämlich kein Gesetz geben, das mit den göttlichen Gesetzen gegensätzlich ist; nicht einmal solches,

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