Folia Theologica 18. (2007)

Josef Ammer: Das Motu Proprio Papst Benedikts XVI. zur Änderung des Papstwahlgesetzes "Universi Dominici Greigs"

16 J. AMMER für die Eingebungen des Heiligen Geistes und das Bewusstsein der Gegenwart Gottes (vgl. Einleitung zu UDG) immer schon während der "regulären" Wahlgänge zu einer Entscheidung, d. h. zur Wahl des neuen Papstes geführt, und dies trotz zum Teil noch sehr diffu­ser Stimmverhältnisse in den ersten Wahlgängen. So wird man da­von ausgehen können, dass es wie schon bei UDG Nr. 75 (alt) nie zur Anwendung der Nr. 75 (neu) kommen wird. Dennoch erscheint dieser Gesetzgebungsakt Papst Benedikts XVI. nicht als auf eine rein theoretische juristische Spitzfindigkeit gerichtet. Vielmehr dient er auch der Klarstellung, dass in der Kirche - anders als in de­mokratischen Staatsgebilden, wo dies auch reichen mag - einfache Mehrheiten nicht genügen, die oft genug Ausdruck von Parteiun­gen und Lagerbildung sein können. Ähnlich wie bei Abstimmun­gen in Konzilien soll auch bei der Papstwahl ein möglichst hoher Konsens der Entscheidungsträger erreicht werden, d. h. im Falle der Papstwahl also in jedem Falle, und zwar auch und gerade dann, wenn die Wahl schwierig sein sollte, ein wenigstens zwei Drittel der wählenden Kardinäle umfassender Konsens. Trotz der interessanten neuen Regelung für schwierige Konklaven bleibt zu wünschen, dass auch künftige Papstwahlen möglichst schnell zu einem Konsens der Kardinäle über die Person des neuen Papstes führen.

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