Folia Theologica 18. (2007)
Markus Müller: Die Berufung im kanonischen Prozessrecht
DIE BERUFUNG IM KANONISCHEN PROZESSRECHT 159 Sie entbindet den Bandverteidiger „von der Verpflichtung, auch dann gegen ein Urteil Berufung einzulegen, wenn er die Feststellungen des Urteils für zutreffend hält"38. Es werden zwei ergänzende Anmerkungen zu den Vorschriften des allgemeinen Rechtes gemacht: Es reicht aus, dass der Berufungskläger dem Richter a quo zu erkennen gibt, dass er Berufung einlegt (vgl. Art. 281 § 2 DC). Falls die Berufung eingelegt wird, wenn gemäß c. 1614 CIC bzw. Art. 257 § 1 DC allein der Urteilstenor den Parteien bekanntgemacht, das Urteil aber noch nicht verkündet worden ist, ist die Vorschrift des c. 1634 § 2 CIC bzw. Art. 285 § 2 DC zu beachten, wonach die Fristen nicht laufen, solange die Partei keine Ausfertigung des angefochtenen Urteils vom Gericht a quo erhalten hat. Die Vorschriften bezüglich der Entscheidung über das Berufungsrecht sind in der neuen EPO einzig durch eine andere Wortwahl verändert: Statt vom „ius appellandi" (c. 1631 CIC) wird von der „legitimitás appellationis" (Art. 282 DC) gesprochen. Es ist also nicht über das Berufungsrecht, sondern über die Rechtmäßigkeit der Berufung zu entscheiden. Hierbei ist zu beachten, dass für eine Berufung die Vorlage neuer Argumente oder Beweise nicht erforderlich ist39. 3. Die Auswahl des Berufungsgerichtes Zu der Auswahl des Berufungsgerichtes gemäß c. 1632 CIC gibt es in der neuen EPO zwei Spezialnormen: Wenn Berufung an die Römische Rota eingelegt worden ist, muss das Gericht a quo dieser die Akten zusenden. Wenn nun aber die Akten bereits an ein anderes Appellationsgericht gesandt worden sind, muss das Gericht a quo dieses sofort sicher benachrichtigen, so dass dieses nicht beginnt, den Fall zu behandeln, sondern die Akten der Römischen Rota zusendet (vgl. Art. 283 § 3 DC). Vor Ablauf der vom Recht festgelegten Fristen kann kein Appellations38 WEIER, J., Die Parität zwischen Ehebandverteidiger und Anwalt im kirchlichen Ehenichtigkeitsprozeß- Erreichtes und Erwünschtes, in: DPM 4 (1997) 329. 39 Vgl. GROCHOLEWSKI, Z., L'appello nelle cause di nullità matrimoniale, in: Forum 4/2 (1993) 30-31.